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Bemerkungen zu diesem Buch
Im Sinne einer Teilhabe von älteren
Jugendlichen hat die Kommission Social-
Media-Verboten ab 15 oder 16 eine klare
Absage erteilt. Als Alternative kommt den
Empfehlungen zufolge eine gesetzliches
Mindestalter von 13 Jahren in Betracht.
Denkbar sei aber auch, auf eine einheitliche
Altersgrenze zu verzichten, und stattdessen
„dienst- und funktionsspezifische
Beschränkungen nach Risikobewertung
des jeweiligen Angebots (zum Beispiel algorithmische
Feeds, offene Kontaktfunktionen,
Livestreams)“ zu implementieren.
Die zentrale Empfehlung der Kommission: Bis einschließlich Klasse 7 soll bundesweit das private Benutzen von Smartphones, Tablets und anderen digitalen Endgeräten im Unterricht, in den Pausen und in Ganztagsangeboten verboten werden. Auch Bundesbildungsministerin Karin Prien hatte sich zuvor mehrfach für ein Handyverbot in den Grundschulen ausgesprochen. Die Expertenkommission geht jetzt sogar noch weiter. Ab Klasse 8 sollen Schulen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern verbindliche Konzepte erarbeiten, wie man mit Privathandys in der Schule verfahren soll. Das schulische Arbeiten mit digitalen Lernmitteln bleibt bei dem Verbot ausdrücklich unberührt – es geht ums private Gerät, nicht um Digitalisierung an sich.
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2 Erwähnungen 
- Kinder unter Druck - Warum Politik und Eltern Minderjährige im Netzbesser schützen müssen (Schwerpunktthema der Zeitschrift c't 16/2026) (2026)

- Jugendmedienschutz: Bestandsaufnahme zu Risiken und Regulierung (Holger Bleich)

- Die Kultusminister müssen nachsitzen - Was die Expertenkommission für das Bildungssystem vorschlägt – und warum die Umsetzung schwierig wird (Jo Bager)

- Jugendmedienschutz: Bestandsaufnahme zu Risiken und Regulierung (Holger Bleich)
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Beat und dieses Buch
Beat hat dieses Buch erst in den letzten 6 Monaten in Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.

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