Schulbuchzulassung
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Definitionen
Ein den Schulbuchmarkt regulierendes und damit ein essentielles Instrument ist die Schulbuchzulassung. Fast alle Bundesländer praktizieren vergleichbare administrative Verfahren, in denen die Kultusbehörden Schulbücher wie auch andere Medien einem Prüfverfahren unterziehen. Die Verfahren werden u.a. von Einzelgutachtern durchgeführt; ihr Ziel ist, die inhaltliche Übereinstimmung der Lernmedien mit den Lehr- und Rahmenplänen, den Curricula etc. festzustellen. Zugleich soll die Prüfung eine pädagogische Eignung des jeweiligen Titels konstatierten. Die Verfahren dauern mindestens sechs, in der Regel neun bis zwölf Monate. Sie schließen mit einer Entscheidung der jeweiligen Behörde über das Lehrwerk ab. Bei positivem Ausgang wird das geprüfte Werk in einen Schulbuchkatalog des Landes aufgenommen, der die Grundlage für die Schulbuchbeschaffung durch die Schulen bildet.
Bemerkungen
Das Schulbuch ist also ein indirektes Mittel der staatlichen Beeinflussung des Schulwesens. Durch das Zulassungsverfahren ist seine politische Funktion unverkennbar.
Die Kultusministerien üben die Aufsicht über die in der Schule zur Verwendung kommenden Unterrichtsmittel (Medien) aus, delegieren das Prüfverfahren in der Regel an Kommissionen und bestellen dazu Prüfer, die nach vorgegebenen Kriterien ihr Urteil erarbeiten.
Überlegungen zur Schulbuchzensur sind alt; sie reichen bis in die Anfänge des Schulbuchs zurück (16./17. Jh. Vgl. G. W. Leibniz' Gedanken dazu). Heute leitet sich die Berechtigung zu einem solchen Prüfverfahren aus Art. 7, Abs. l des Grundgesetzes ab, der die Aufsicht des Staates über das Schulwesen festlegt. Außer Art. 7, l GG ist in diesem Zusammenhang noch Art. 5, Abs. l in Verbindung mit Abs. 3 von Belang, in denen das Recht der freien Meinungsäußerung und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre garantiert werden, allerdings an die "Treue zur Verfassung" rückgebunden werden.
Während in der Schweiz staatliche Lehrmittelverlage
Aufträge der Erziehungs- und Bildungsdirektionen ausführen, herrscht
in Deutschland das Marktprinzip. Entscheidend ist hier, wer eine staatliche
Zulassung erhält. Der Staat selbst produziert keine Lehrmittel und
gibt auch keine in Auftrag. Aber auf diese Weise dürfte eine enge Bindung
zwischen Lehrplänen, Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien
schwerlich zu erreichen sein. Solange nur curriculare Standards erwartet
werden, mag das hingehen. Wenn aber Kompetenzmodelle die Zielerreichung
wenigstens in Teilen bestimmen, müssen die einschlägigen
Lehrmittel darauf eingestellt werden und das verlangt vermutlich staatliche
Steuerung.
Die Zulassungsverfahren der Bundesländer greifen in die Grundrechte von Verlegern, Autoren und Lehrern ein. Der Verleger wird in seinem Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt. Schulen sind der Hauptabnehmer für Schulbücher. Weil nur zugelassene Bücher in den Schulen verwendet werden dürfen, verliert der Verlag bei Nichtzulassung seinen wichtigsten Kunden. Es besteht zwar dennoch die Möglichkeit, das Buch im regulären Buchhandel zu verkaufen, aber die Absatzchancen sind sehr gering, weil das Buch nicht in der Schule verwendet werden kann. Ein abgelehntes Buch hat auf dem freien Markt keine realen Verkaufschancen. Die Ablehnung der Zulassung stellt damit einen Eingriff in die Pressefreiheit des Verlegers dar.
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Zeitleiste
19 Erwähnungen 
- Das Schulbuch - Funktion und Verwendung im Unterricht. (Hartmut Hacker) (1980)
- Methoden und Medien der Erziehung - Enzyklopädie Erziehungswissenschaft Band 4 (Gunther Otto, Wolfgang Schulz) (1985)
- Schulbuchforschung als Unterrichtsforschung (Martin Rauch, Ekkehard Wurster) (1997)
- Schulbuchforschung in Europa - Bestandesaufnahme und Zukunftsperspektive (Werner Wiater) (2003)
- Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Verlegens von Schulbüchern - mit einer Fallstudie zum bayerischen Zulassungsverfahren (Verena Brandenberg) (2006)
- Qualität entwickeln, Standards sichern, mit Differenz umgehen - Expertise (Jürgen Oelkers, Kurt Reusser) (2008)
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