Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität |
Diese Seite wurde seit 4 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.
Zusammenfassungen
Ausgehend vom Ziel der langfristigen Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zur Universität
haben im September 2018 die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und das Eidgenössische
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ein Mandat für eine
Auslegeordnung zur gymnasialen Maturität verabschiedet. Aufgrund der Veränderungen im
schweizerischen Bildungssystem sollen der allfällige Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung
der gymnasialen Maturität, des Maturitätsanerkennungsreglements bzw. der -verordnung
(MAR/MAV) und des Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen festgestellt und
Vorschläge für die weiteren Arbeiten der nächsten Projektphase unterbreitet werden.
Eine Steuergruppe hat zwischen Oktober 2018 und April 2019 den Auftrag bearbeitet. Sie wird vom Generalsekretariat der EDK und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, für das WBF) gemeinsam präsidiert und umfasst Vertretungen der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK), der Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), der Hochschulen (swissuniversities), des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (VSG) und der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie einen externen Projektleiter.
Der Bericht ist dem Mandat entsprechend als breite Bestandesaufnahme konzipiert. Zu Beginn wird festgestellt, dass die gymnasiale Maturität weiterhin den einzigen direkten und (fast) uneingeschränkten Zugang zu den universitären Hochschulen und den eidgenössischen technischen Hochschulen bildet. Seit der Inkraftsetzung des MAR / der MAV 1995 kam es zu tiefgreifenden Veränderungen in der Bildungslandschaft. Deshalb haben EDK und Bund in ihren Erklärungen zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen wiederholt die gymnasiale Maturität thematisiert. Die vier Empfehlungen, welche die EDK von 2016 beschlossen hat, bedeuten einen Schlusspunkt nach einer längeren Phase der Abklärungen und können als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität verstanden werden.
Die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität muss im Kontext der aktuellen Herausforderungen wie partizipative Gesellschaft, Digitalisierung, Globalisierung und Nachhaltigkeit erfolgen. Die Maturandinnen und Maturanden müssen auf eine zunehmend komplexere und sich schneller verändernde Welt vorbereitet werden. Sie müssen über gute kommunikative Kompetenzen verfügen, sich mit Grundwerten der menschlichen Gesellschaft auseinandersetzen und fähig sein, sich aktiv in Zivilgesellschaft und Politik einzubringen.
Der Bericht zeichnet insgesamt ein positives Bild der gymnasialen Maturität. Wichtige Elemente sind die Bildungsziele «allgemeine Studierfähigkeit» und «vertiefte Gesellschaftsreife », die breite Allgemeinbildung, das Prinzip von Grundlagen- und Vertiefungsbereich, die hohe fachliche Kompetenz der Lehrpersonen und die Rolle der Kantone als «Labor» für neue Ideen. Handlungsbedarf besteht jedoch beim Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen von 1994, der nicht mehr zeitgemäss ist. Es fehlen vergleichbare Anforderungen für alle Fächer, nicht alle Maturandinnen und Maturanden verfügen über ausreichende basale fachliche Studierkompetenzen, überfachliche Kompetenzen sollten stärker gefördert werden und die Chancengerechtigkeit ist nicht immer gewährleistet. Die Steuergruppe empfiehlt deshalb folgende Handlungsfelder:
Von Klappentext im Buch Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (2019) Eine Steuergruppe hat zwischen Oktober 2018 und April 2019 den Auftrag bearbeitet. Sie wird vom Generalsekretariat der EDK und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, für das WBF) gemeinsam präsidiert und umfasst Vertretungen der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK), der Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), der Hochschulen (swissuniversities), des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (VSG) und der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie einen externen Projektleiter.
Der Bericht ist dem Mandat entsprechend als breite Bestandesaufnahme konzipiert. Zu Beginn wird festgestellt, dass die gymnasiale Maturität weiterhin den einzigen direkten und (fast) uneingeschränkten Zugang zu den universitären Hochschulen und den eidgenössischen technischen Hochschulen bildet. Seit der Inkraftsetzung des MAR / der MAV 1995 kam es zu tiefgreifenden Veränderungen in der Bildungslandschaft. Deshalb haben EDK und Bund in ihren Erklärungen zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen wiederholt die gymnasiale Maturität thematisiert. Die vier Empfehlungen, welche die EDK von 2016 beschlossen hat, bedeuten einen Schlusspunkt nach einer längeren Phase der Abklärungen und können als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität verstanden werden.
Die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität muss im Kontext der aktuellen Herausforderungen wie partizipative Gesellschaft, Digitalisierung, Globalisierung und Nachhaltigkeit erfolgen. Die Maturandinnen und Maturanden müssen auf eine zunehmend komplexere und sich schneller verändernde Welt vorbereitet werden. Sie müssen über gute kommunikative Kompetenzen verfügen, sich mit Grundwerten der menschlichen Gesellschaft auseinandersetzen und fähig sein, sich aktiv in Zivilgesellschaft und Politik einzubringen.
Der Bericht zeichnet insgesamt ein positives Bild der gymnasialen Maturität. Wichtige Elemente sind die Bildungsziele «allgemeine Studierfähigkeit» und «vertiefte Gesellschaftsreife », die breite Allgemeinbildung, das Prinzip von Grundlagen- und Vertiefungsbereich, die hohe fachliche Kompetenz der Lehrpersonen und die Rolle der Kantone als «Labor» für neue Ideen. Handlungsbedarf besteht jedoch beim Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen von 1994, der nicht mehr zeitgemäss ist. Es fehlen vergleichbare Anforderungen für alle Fächer, nicht alle Maturandinnen und Maturanden verfügen über ausreichende basale fachliche Studierkompetenzen, überfachliche Kompetenzen sollten stärker gefördert werden und die Chancengerechtigkeit ist nicht immer gewährleistet. Die Steuergruppe empfiehlt deshalb folgende Handlungsfelder:
- Maturitätsreglement/Maturitätsverordnung: Gezielte Überprüfung und Weiterentwicklung
- Rahmenlehrplan: Überprüfung des Formats, Überarbeitung
- Qualitätssicherung: Klärung der Umsetzung, Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
- Lern- und Beurteilungskultur: Gezielte Weiterentwicklung
- Chancengerechtigkeit: Ausschöpfung des Bildungspotenzials
Dieses Buch erwähnt ...
Dieses Buch erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Bildungspolitik, Eltern, Kinder, Lehrplan 21, Lernen, Sekundarstufe II, Universität, Unterricht |
Tagcloud
Volltext dieses Dokuments
Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität: Gesamtes Buch als Volltext (: , 973 kByte; : 2021-03-21) |
Anderswo suchen
Beat und dieses Buch
Beat hat dieses Buch während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat dieses Buch einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.