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Öffentliches Recht und Zivilrecht unterscheiden sich im Folgenden: Im öffentlichen Recht tritt der Staat verfügend und im Verletzungsfall strafend dem Bürger gegenüber (vertikales Verhältnis), im Zivilrecht treten sich Private im Widerstreit gegenüber (horizontales Verhältnis). Im Verletzungsfall muss der Verletzte gegen die Verletzer klagen. Ein Strafverfahren wird von Amtes wegen eingeleitet (Offizialdelikte), es sei denn, der Tatbestand werde nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikte).
Öffentliches Recht und Zivilrecht unterscheiden sich im Folgenden: Im öffentlichen Recht tritt der Staat verfügend und im Verletzungsfall strafend dem Bürger gegenüber (vertikales Verhältnis), im Zivilrecht treten sich Private im Widerstreit gegenüber (horizontales Verhältnis). Im Verletzungsfall muss der Verletzte gegen die Verletzer klagen. Ein Strafverfahren wird von Amtes wegen eingeleitet (Offizialdelikte), es sei denn, der Tatbestand werde nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikte).
Das Recht am eigenen Bild verbietet einerseits die Benutzung von Personenbildern zu Werbezwecken, aber auch die Fokussierung auf einzelne Leute in einem Zufallspublikum z. B. bei einem Sportanlass, beim Flanieren auf der Strasse usw.