
Öffentliches Recht und Zivilrecht unterscheiden sich im Folgenden: Im öffentlichen Recht tritt der Staat verfügend und im Verletzungsfall strafend dem Bürger gegenüber (vertikales Verhältnis), im Zivilrecht treten sich Private im Widerstreit gegenüber (horizontales Verhältnis). Im Verletzungsfall muss der Verletzte gegen die Verletzer klagen. Ein Strafverfahren wird von Amtes wegen eingeleitet (Offizialdelikte), es sei denn, der Tatbestand werde nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikte).