
Durch die in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2022/2023 eingeführten Lehrpläne
für die Grundschule werden Elemente der Informatik im Sach- und Mathematikunterricht verankert.
Bereits vor der Einführung der Lehrpläne wurden Kompetenzen, deren konkreter Bezug nicht von
informatischer Bildung trennbar ist, durch den verpflichtenden Medienkompetenzrahmen (MKR)
in der Grundschule innerhalb aller Fächer adressiert. Diese Integration von Informatik in die
Medienbildung – ohne klare Trennung der beiden Bereiche – erschwert die konkrete Ausgestaltung
des Unterrichts zur Förderung informatischer Kompetenzen durch Lehrkräfte. In diesem Beitrag
wird die Beziehung zwischen informatischer Bildung und Medienbildung von der theoretischen und
empirischen Seite betrachtet. Dafür wird einerseits das Verhältnis dieser Bereiche aufgezeigt und
deutlich gemacht, warum eine klare Unterscheidung schwierig, aber trotzdem nötig ist. Andererseits
werden Auswertungen von Interviews mit Grundschullehrkräften zum Unterschied der beiden Bereiche
vorgestellt. Die Ergebnisse der zweiseitigen Betrachtung zeigen, dass informatische Bildung für alle
Grundschullehrkräfte nötig ist, um sowohl die von den Lehrplänen und dem MKR vorgeschriebene
Kompetenzentwicklung der Schüler*innen zu ermöglichen als auch Fehlvorstellungen vorzubeugen.