Chatbots sind gekommen, um zu bleibenAlexander Schmid
Erstpublikation in: NZZ, 10.03.2023
Publikationsdatum:
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Zusammenfassungen
Braucht es aufgrund des Aufkommens von Chat-GPT neue Regulierungen? Nein, es genügt die konsequente Anwendung etablierter Prinzipien des Urheberrechts und der integren Wissensarbeit, wie sie in Plagiatsrichtlinien und Berufskodizes
festgelegt sind.
Von Klappentext im Text Chatbots sind gekommen, um zu bleiben (2023) Bemerkungen
Ich finde es seltsam, dass der Autor es als Rechtswidrigkeit bezeichnet, wenn ChatGPT die Quellen seiner Texte nicht angibt - ich wüsste nicht, wie ChatGPT das machen sollte angesichts dessen, dass ChatGPT sich die Texte anhand einer statistischen Auswertung des gesamten Textkorpus errechnet.
Von Beat Döbeli Honegger, erfasst im Biblionetz am 10.03.2023Dieser Zeitungsartikel erwähnt ...
Dieser Zeitungsartikel erwähnt vermutlich nicht ...
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Beat und dieser Zeitungsartikel
Beat hat Dieser Zeitungsartikel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.