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Zusammenfassungen
Diese Studie zielt auf eine Einbettung der öffentlichen Beschaffungen im Bildungssektor in den beschaf-fungsrechtlichen Kontext. In einem ersten Schritt geht die Studie in Kapitel 2 der grundlegenden Frage nach, wann und wie Schulen und ihre Schulträger beim Kauf der Güter, Dienstleistungen und Bauten, die sie zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages benötigen, an das Beschaffungsrecht gebunden sind (und ob diese Bindung bei der Beschaffung durch Dritte Geltung behält, siehe 2.1.2). Ein besonderes Augen-merk liegt auf den praxisrelevanten Fragen, wie sich der Wert eines Auftrags bemisst und was die Pha-sen des Beschaffungszyklus sind.
In Kapitel 3 soll die nähere Analyse ausgehend der gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Beschaf-fungsrechts erfolgen, angefangen mit einem Blick auf den Regulierungsbedarf und die föderale Kompetenzeinteilung (siehe 3.1). In einem zweiten Schritt zeigt Kapitel 3.2 auf, was die beschaffungs-rechtlichen Grundprinzipien sind, nach denen sich Schulen und ihre Schulträger zu richten haben und welche Zielkonflikte dabei allenfalls auftauchen können. Kapitel 3.3. vertieft die sich aus dem Wettbe-werbsgebot ergebenden verfahrensrechtlichen Abläufe und beleuchtet das beschaffungsrechtlich ver-ankerte Verbot von (Preis-) Verhandlungen. In Kapitel 4 adressiert die Studie die geänderte Ausgangslage nach der Totalrevision des Beschaffungs-rechts. Dabei ist das Nachhaltigkeitsgebot eine der gewichtigsten Neuerungen. Es bedeutet, dass Schu-len und ihre Schulträger bei ihren Beschaffungen Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen haben. Dies setzt die Abkehr vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb voraus (4.1.2). Dabei ist es wichtig bei der Implementierung ökologischer und sozialer Kriterien (durch technische Spezifikationen, Eignungskriterien oder Zuschlagskriterien, siehe 4.3) die durch das Wettbe-werbsgebot gesetzten Grenzen einzuhalten und jeweils eine Verhältnismässigkeitsprüfung im Einzelfall vorzunehmen (siehe 4.1.3.2).
Kapitel 4.5 bietet einen Überblick über die mit der Revision eingeführten neuen Vergabeinstrumente, die zu mehr Flexibilität führen sollen. Basierend auf diesen Untersuchungen zieht Kapitel 5 Schlussfolgerungen und formuliert i.S. von Lösungsvorschlägen zehn Kernaussagen, die bei öffentlichen Beschaffungen von Schulen und ihren Schulträgern zu beachten sind.
Von Rika Koch im Text Öffentliche Beschaffungen im Bildungssektor (2023) In Kapitel 3 soll die nähere Analyse ausgehend der gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Beschaf-fungsrechts erfolgen, angefangen mit einem Blick auf den Regulierungsbedarf und die föderale Kompetenzeinteilung (siehe 3.1). In einem zweiten Schritt zeigt Kapitel 3.2 auf, was die beschaffungs-rechtlichen Grundprinzipien sind, nach denen sich Schulen und ihre Schulträger zu richten haben und welche Zielkonflikte dabei allenfalls auftauchen können. Kapitel 3.3. vertieft die sich aus dem Wettbe-werbsgebot ergebenden verfahrensrechtlichen Abläufe und beleuchtet das beschaffungsrechtlich ver-ankerte Verbot von (Preis-) Verhandlungen. In Kapitel 4 adressiert die Studie die geänderte Ausgangslage nach der Totalrevision des Beschaffungs-rechts. Dabei ist das Nachhaltigkeitsgebot eine der gewichtigsten Neuerungen. Es bedeutet, dass Schu-len und ihre Schulträger bei ihren Beschaffungen Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen haben. Dies setzt die Abkehr vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb voraus (4.1.2). Dabei ist es wichtig bei der Implementierung ökologischer und sozialer Kriterien (durch technische Spezifikationen, Eignungskriterien oder Zuschlagskriterien, siehe 4.3) die durch das Wettbe-werbsgebot gesetzten Grenzen einzuhalten und jeweils eine Verhältnismässigkeitsprüfung im Einzelfall vorzunehmen (siehe 4.1.3.2).
Kapitel 4.5 bietet einen Überblick über die mit der Revision eingeführten neuen Vergabeinstrumente, die zu mehr Flexibilität führen sollen. Basierend auf diesen Untersuchungen zieht Kapitel 5 Schlussfolgerungen und formuliert i.S. von Lösungsvorschlägen zehn Kernaussagen, die bei öffentlichen Beschaffungen von Schulen und ihren Schulträgern zu beachten sind.
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Text einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.