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Synonyme
Submissionswesen, Submissionsverordnung
Bemerkungen
Da die kantonalen Gesetze in die Regelungskompetenz jedes einzelnen Kantons fallen, hatte lange Zeit jeder Kanton ein von einer eigenen Regulierungslogik geprägten kantonale Beschaffungsgesetze, was zu einem «Flickwerk» an 26 verschiedenen kantonalen Gesetzen (und einem föderalen Gesetz für die Bundesebene) führte. Seit 2019 gibt die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) hierfür den Rahmen vor. Das IVöB ist ein Konkordat, dem die Kantone auf freiwilliger Basis beitreten können. Diejenigen Kantone, die sich für einem Beitritt entscheiden, haben das IVöB in den kantonalen Beschaffungsgesetzen zu übernehmen. Aktuell sind sieben Kantone der IVöB beigetreten, 14 weitere befinden sich im Beitrittsverfahren. Inhaltlich sind das IVöB und das BöB seit der Revision 2019 weitgehend deckungsgleich.
Öffentliche Beschaffungen im Bildungssektor - Studie im Auftrag der Fachagentur Educa zur Verortung der (IKT-) Beschaffungen von Schulen nach dem revidierten öffentlichen Beschaffungsrecht (Rika Koch) (2023)