Anschlussbericht zum Masterplan Pädagogische Hochschulen vom 13. August 2008im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
Erwin Beck, Hermann Forneck, Jakob Locher, Vera Niedermann, Cyril Petitpierre, Carole Plancherel, Claudia Profos, Pascal Reichen, Sonja Rosenberg, Madeleine Salzmann, Myriam Ziegler
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Zusammenfassungen
Der vorliegende Bericht nimmt eine Auslegeordnung zu den drei Problemfeldern Qualifikation
der Dozierenden, Forschung und Zulassungspraxis vor. In diesen Bereichen besteht im
Hinblick auf die Integration der Pädagogischen Hochschulen in die Hochschullandschaft
Schweiz noch Entwicklungs- und Optimierungsbedarf. Der Blick auf die Qualitätsanforderungen
für die künftige hochschulrechtliche Akkreditierung zeigt, dass der Tertiarisierungsprozess
fortgesetzt werden muss, auch wenn eine EDK-Anerkennung der Diplome bestätigt,
dass die gesamtschweizerischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Dabei wird den strukturellen
Besonderheiten Beachtung zu schenken sein, mit denen die Pädagogischen Hochschulen
konfrontiert sind und die einer echten Tertiarisierung teilweise im Weg stehen.
Die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung oder Verringerung der festgestellten Probleme sind nur in wenigen Fällen auf der gesamtschweizerischen Ebene, also bei der EDK zu ergreifen. Die Mehrheit der Massnahmen gehört in den Kompetenzbereich der Hochschulen und/oder ihrer Träger. Einzig im interkantonalen Diplomanerkennungsrecht sind bei einer nächsten Revision der Reglemente gewisse Anpassungen möglich (z.B. klarere Anforderungen hinsichtlich der Forschung und der Qualitätssicherung). Was die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen anbelangt, sind die Rechtsgrundlagen seit 2006 klar; es bedarf einer konsequenten Umsetzung des Anerkennungsrechts, bevor weitere rechtliche Anpassungen ins Auge gefasst werden. Im Diplomanerkennungsrecht wird auch der Weiterentwicklung des Lehrberufs Rechnung getragen werden müssen. Über eine weiter gehende Steuerungskompetenz verfügt die EDK im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen nicht.
An zwei Stellen prallen die Interessen der Ausbildungsinstitutionen und jene der Kantone (Hochschulträger, Kantone als Anstellungsbehörden, Schule) aufeinander: Die COHEP fordert das Promotionsrecht im Sinne einer unabdingbaren strukturellen Weiterentwicklung und strebt ein Master-Studium für die Lehrpersonen der Vorschulstufe und der Primarstufe an; abgesehen davon besteht eine hohe Konvergenz zwischen COHEP-Strategie und dem Anschlussbericht zum Masterplan.
Von Klappentext im Buch Anschlussbericht zum Masterplan Pädagogische Hochschulen vom 13. August 2008 (2008) Die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung oder Verringerung der festgestellten Probleme sind nur in wenigen Fällen auf der gesamtschweizerischen Ebene, also bei der EDK zu ergreifen. Die Mehrheit der Massnahmen gehört in den Kompetenzbereich der Hochschulen und/oder ihrer Träger. Einzig im interkantonalen Diplomanerkennungsrecht sind bei einer nächsten Revision der Reglemente gewisse Anpassungen möglich (z.B. klarere Anforderungen hinsichtlich der Forschung und der Qualitätssicherung). Was die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen anbelangt, sind die Rechtsgrundlagen seit 2006 klar; es bedarf einer konsequenten Umsetzung des Anerkennungsrechts, bevor weitere rechtliche Anpassungen ins Auge gefasst werden. Im Diplomanerkennungsrecht wird auch der Weiterentwicklung des Lehrberufs Rechnung getragen werden müssen. Über eine weiter gehende Steuerungskompetenz verfügt die EDK im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen nicht.
An zwei Stellen prallen die Interessen der Ausbildungsinstitutionen und jene der Kantone (Hochschulträger, Kantone als Anstellungsbehörden, Schule) aufeinander: Die COHEP fordert das Promotionsrecht im Sinne einer unabdingbaren strukturellen Weiterentwicklung und strebt ein Master-Studium für die Lehrpersonen der Vorschulstufe und der Primarstufe an; abgesehen davon besteht eine hohe Konvergenz zwischen COHEP-Strategie und dem Anschlussbericht zum Masterplan.
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Beat und dieses Buch
Beat hat dieses Buch während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.