Nichtionisierende Strahlung (NIS)
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Synonyme
Nichtionisierende Strahlung, NIS
Definitionen
Nichtionisierende Strahlung (NIS) umfasst die optische Strahlung sowie die elektromagnetischen Felder
(EMF). Sie bildet zusammen mit der ionisierenden Strahlung das elektromagnetische Spektrum.
Von Mirjana Moser im Text Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz (2006) Reicht die Energie der Strahlung nicht
aus, um Molekülsysteme zu ionisieren
und damit zu verändern, handelt es sich
um nicht ionisierende Strahlung (NIS).
Sie umfasst Radio-, Fernseh-, Funk- und
Mikrowellen sowie die elektromagnetischen
Felder jeglicher Stromanlagen und
elektrischer Geräte.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004) Nichtionisierende Strahlung umfasst alle Strahlungsformen, die - im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung - nicht genügend Energie aufweisen, um die Bausteine der Materie und von Lebewesen (Atome, Moleküle) zu verändern. Zur nichtionisierenden Strahlung
gehören elektrische und magnetische Felder, Wärmestrahlung, Licht und Ultraviolettstrahlung.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999) Als nicht ionisierend bezeichnet man elektromagnetische Felder, die
keine Ionisationsvorgänge an Molekülen oder Atomen auslösen
können (also die Materie nicht zu verändern vermögen). Sie bewirken
daher keine Veränderungen in den Zellen von lebenden Organismen.
Bei den von einer Mobilfunkantenne ausgesendeten Funkwellen
handelt es sich ausschliesslich um nicht ionisierende Strahlen.
Von Swisscom in der Broschüre Zwischen Emotionen und Fakten (2006) Bemerkungen
Nichtionisierende Strahlung ist in der heutigen Umwelt allgegenwärtig. Bei hoher Intensität sind Schädigungen von Menschen nachgewiesen, bei niedriger Intensität bestehen
begründete Hinweise auf schädliche Wirkungen.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999) Nicht rechtsverbindlich geregelt ist in der Schweiz der Schutz vor der Strahlung
von Mobiltelefonen und anderen emittierenden Geräten. Informell orientieren sich
die Industrie und die Behörden am ICNIRP-Grenzwert von 2 W/kg für die SAR10.
Von Martin Röösli, Regula Rapp, BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003) Die Frage, ob nicht-ionisierende Strahlung zelltoxisch ist, ist geklärt. Bedeutende
Studienergebnisse dazu wurden 2017/18 publiziert. Die bisher größte Studie zu nichtionisierender
Strahlung und Krebs wurde im National Toxicology Program (NTP) innerhalb
des National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS) der US-Regierung
durchgeführt, finanziert von der Regierung der USA mit 25 Millionen Dollar.
Das Ergebnis: Mobilfunkstrahlung kann zu Tumoren führen.
Von Peter Hensinger im Buch Digitale Medien und Unterricht: Eine Kontroverse (2019) im Text WLAN an Kitas und Schulen: Ein Hype verdrängt Risiken Die wissenschaftliche Forschung über biologische Wirkungen nichtionisierender Strahlung entwickelt sich laufend. Bereits in der Pressemitteilung zur NISV Ende 1999 wurde festgehalten, dass «der Bundesrat neuen Erkenntnissen Rechnung tragen und die Verordnung bei Bedarf anpassen wird». Die Immissionsgrenzwerte
sind gemäss Umweltschutzgesetz nämlich nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung festzulegen. Das Bundesgericht hat diesen Vorbehalt bestätigt (BGE 1A.94/2000/sch).
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003) Intensive nichtionisierende Strahlung gefährdet die Gesundheit von Menschen. Der menschliche Körper oder Teile davon erwärmen sich, was zu verschiedenen schädlichen
Folgereaktionen führt. Ebenfalls nachgewiesen sind Funktionsstörungen von Nerven- und Muskelzellen infolge von elektrischen Strömen, die durch intensive Strahlung im Körper induziert werden. Diesen akuten Wirkungen ist gemeinsam,
dass sie unterhalb einer bestimmten Intensität der Strahlung (Schwelle) nicht auftreten.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999) Viele Menschen befürchten, dass nicht
ionisierende Strahlung - gleich welcher
Herkunft - gesundheitsschädlich ist. Die
Vielfalt der wissenschaftlichen Erkenntnisse lässt sich zum heutigen Zeitpunkt folgendermassen zusammenfassen: Die
nicht ionisierende Strahlung kann zur Erwärmung des menschlichen Gewebes führen. Ebenfalls nachgewiesen sind Funktionsstörungen von Nerven- und Muskelzellen durch elektrische Ströme, die durch intensive Strahlung im Körper induziert werden. Diesen akuten Wirkungen ist gemeinsam, dass sie nur ab einer
bestimmten Intensität der Strahlung auftreten.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004) Im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung wurden die Gesundheitsrisiken von nichtionisierender
Strahlung lange nicht wahrgenommen. Aufgrund der starken Zunahme der Hautkrebsinzidenz in den
1980er-Jahren geriet die Schädlichkeit von UV-Strahlung als Folge intensiver Sonnenbestrahlung ins
Bewusstsein. Gleichzeitig kam die bis heute nicht beantwortete Frage auf, ob Magnetfelder von Hochspannungsleitungen
eine Erhöhung des Kinderleukämierisikos verursachen. Seit Beginn der 1990er-
Jahre steht die Frage möglicher gesundheitlicher Folgen der mobilen Telekommunikation im Zentrum
der öffentlichen Diskussion
Von Mirjana Moser im Text Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz (2006) Verwandte Objeke
Verwandte Begriffe (co-word occurance) | Elektrosmog(0.18), Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.18), Anlagegrenzwert (für NIS)(0.12), Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)(0.09), Gesundheithealth(0.03), DECT-Telefone(0.03) |
Relevante Personen
Häufig erwähnende Personen
Häufig co-zitierte Personen
Statistisches Begriffsnetz
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Zitationsgraph (Beta-Test mit vis.js)
Zeitleiste
31 Erwähnungen
- Kämpfer gegen den Elektrosmog (Carmen Roshard)
- Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (1999)
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1999)
- Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von Notebooks in Lehre und Ausbildung an Hochschulen - Konzeption zur Realisierung zukünftiger Notebook-Hochschulen in Deutschland (Djamshid Tavangarian) (2001)
- 7. Implikationen drahtloser Netzwerktechnologien
- Mobilfunk- und WLL-Basisstationen - Vollzugsempfehlung zur NISV (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2002)
- Hochfrequente Strahlung und Gesundheit - Bewertung von wissenschaftlichen Studien an Menschen im Niedrigdosisbereich (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp) (2003)
- Effects of Global Communication system radio-frequency fields on Well Being and Cognitive Functions of human subjects with and without subjective complaints - TNO-report FEL-03-C148 (A.P.M. Zwamborn, S.H.J.A. Vossen, B.J.A.M van Leersum, M.A. Ouwens, W.N. Mäkel) (2003)
- Schutz vor nichtionisierender Strahlung in der Schweiz - die NISV (Jürg Baumann, BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2004)
- Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (R. Berz) (2004)
- Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung (Martin Röösli, Kerstin Hug) (2004)
- Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? - Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung (Herbert Limacher) (2004)
- Achtung Gschäftlimacher (Hans-Ulrich Jakob) (2005)
- Elektrosmog in der Umwelt - Buwal-Broschüre (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Alexander Reichenbach) (2005)
- Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz - Überblick, Handlungsbedarf und Empfehlungen - Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes in Erfüllung des Postulats Sommaruga (00.3565) (Mirjana Moser) (2006)
- Elektromagnetische Felder im Akutspital - Wireless-LAN & Co. als Risiko? (Marc Oertle, H. Lehmann, P. Fritschi, M. Müller, R. Berz) (2006)
- Zwischen Emotionen und Fakten - Das Spannungsfeld Mobilkommunikation, Umwelt und Gesundheit (Swisscom) (2006)
- Mobilfunk und Gesundheit - Arbeitsgruppe «Elektromagnetische Felder und Gesundheit» der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (Edith Steiner-Rüedi, Yvonne Gilli, Cornelia Semadeni, Bruno Germann, Bernhard Aufdereggen) (2007)
- Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2. akt. Auflage) - Bewertung von wissenschaftlichen Studien im Niedrigdosisbereich (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Kerstin Hug, Regula Rapp, Nicole Taschner, Primo Schär) (2007)
- Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken - Bericht in Erfüllung des Postulates 04.3594 Allemann vom 8. Oktober 2004 (BAG Bundesamt für Gesundheit, Stefanie Gruber, Martin Meier, Mirjana Moser, Salome Ryf, Rolf Burgherr, Mark Fitzpatrick, Markus Riederer, Andreas Siegenthaler, Daniel Reusser) (2007)
- Handyknatsch, Internetfieber, Medienflut - Umgang mit dem Medienmix im Familienalltag (Dominique Bühler, Inge Rychener) (2008)
- Handystrahlen machen nicht krank, verändern aber unsere Hirnströme (Felix Straumann) (2011)
- Unterwegs: 'Einstein im Strahlenmeer' (2014)
- Persönliche Messungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bei einer Bevölkerungsstichprobe im Kanton Zürich (Martin Röösli, Benjamin Struchen, Marloes Eeftens, Katharina Roser) (2016)
- Wie gefährlich ist Mobilfunk wirklich? (Felix Straumann) (2016)
- Antennenprotest 5.0 (Liliane Minor) (2018)
- Politik bremst schnelles Handynetz (Dominik Feusi) (2019)
- Digitale Medien und Unterricht: Eine Kontroverse (Paula Bleckmann, Ralf Lankau) (2019)
- 10. WLAN an Kitas und Schulen: Ein Hype verdrängt Risiken (Peter Hensinger)
- Gegenwind aus dem Westen (Philippe Reichen, David Hesse) (2019)
- Bericht Mobilfunk und Strahlung (Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung) (2019)
- 5G – die Fragen, die Fakten (Nicolas Zahn) (2020)
- Horizonte 131 - Publizieren im Umbruch (2021)
- Kühler Kopf in 5G-Debatte (Astrid Tomczak-Plewka)