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Nichtionisierende Strahlung (NIS)

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iconSynonyme

Nichtionisierende Strahlung, NIS

iconDefinitionen

Nichtionisierende Strahlung (NIS) umfasst die optische Strahlung sowie die elektromagnetischen Felder (EMF). Sie bildet zusammen mit der ionisierenden Strahlung das elektromagnetische Spektrum.
Von Mirjana Moser im Text Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz (2006)
Reicht die Energie der Strahlung nicht aus, um Molekülsysteme zu ionisieren und damit zu verändern, handelt es sich um nicht ionisierende Strahlung (NIS). Sie umfasst Radio-, Fernseh-, Funk- und Mikrowellen sowie die elektromagnetischen Felder jeglicher Stromanlagen und elektrischer Geräte.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004)
Nichtionisierende Strahlung umfasst alle Strahlungsformen, die - im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung - nicht genügend Energie aufweisen, um die Bausteine der Materie und von Lebewesen (Atome, Moleküle) zu verändern. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören elektrische und magnetische Felder, Wärmestrahlung, Licht und Ultraviolettstrahlung.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999)
Zwischen Emotionen und FaktenAls nicht ionisierend bezeichnet man elektromagnetische Felder, die keine Ionisationsvorgänge an Molekülen oder Atomen auslösen können (also die Materie nicht zu verändern vermögen). Sie bewirken daher keine Veränderungen in den Zellen von lebenden Organismen. Bei den von einer Mobilfunkantenne ausgesendeten Funkwellen handelt es sich ausschliesslich um nicht ionisierende Strahlen.
Von Swisscom in der Broschüre Zwischen Emotionen und Fakten (2006)

iconBemerkungen

Nichtionisierende Strahlung ist in der heutigen Umwelt allgegenwärtig. Bei hoher Intensität sind Schädigungen von Menschen nachgewiesen, bei niedriger Intensität bestehen begründete Hinweise auf schädliche Wirkungen.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999)
Hochfrequente Strahlung und GesundheitNicht rechtsverbindlich geregelt ist in der Schweiz der Schutz vor der Strahlung von Mobiltelefonen und anderen emittierenden Geräten. Informell orientieren sich die Industrie und die Behörden am ICNIRP-Grenzwert von 2 W/kg für die SAR10.
Von Martin Röösli, Regula Rapp, BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003)
Digitale Medien und Unterricht: Eine KontroverseDie Frage, ob nicht-ionisierende Strahlung zelltoxisch ist, ist geklärt. Bedeutende Studienergebnisse dazu wurden 2017/18 publiziert. Die bisher größte Studie zu nichtionisierender Strahlung und Krebs wurde im National Toxicology Program (NTP) innerhalb des National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS) der US-Regierung durchgeführt, finanziert von der Regierung der USA mit 25 Millionen Dollar. Das Ergebnis: Mobilfunkstrahlung kann zu Tumoren führen.
Von Peter Hensinger im Buch Digitale Medien und Unterricht: Eine Kontroverse (2019) im Text WLAN an Kitas und Schulen: Ein Hype verdrängt Risiken
Hochfrequente Strahlung und GesundheitDie wissenschaftliche Forschung über biologische Wirkungen nichtionisierender Strahlung entwickelt sich laufend. Bereits in der Pressemitteilung zur NISV Ende 1999 wurde festgehalten, dass «der Bundesrat neuen Erkenntnissen Rechnung tragen und die Verordnung bei Bedarf anpassen wird». Die Immissionsgrenzwerte sind gemäss Umweltschutzgesetz nämlich nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung festzulegen. Das Bundesgericht hat diesen Vorbehalt bestätigt (BGE 1A.94/2000/sch).
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003)
Intensive nichtionisierende Strahlung gefährdet die Gesundheit von Menschen. Der menschliche Körper oder Teile davon erwärmen sich, was zu verschiedenen schädlichen Folgereaktionen führt. Ebenfalls nachgewiesen sind Funktionsstörungen von Nerven- und Muskelzellen infolge von elektrischen Strömen, die durch intensive Strahlung im Körper induziert werden. Diesen akuten Wirkungen ist gemeinsam, dass sie unterhalb einer bestimmten Intensität der Strahlung (Schwelle) nicht auftreten.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Text Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1999)
Viele Menschen befürchten, dass nicht ionisierende Strahlung - gleich welcher Herkunft - gesundheitsschädlich ist. Die Vielfalt der wissenschaftlichen Erkenntnisse lässt sich zum heutigen Zeitpunkt folgendermassen zusammenfassen: Die nicht ionisierende Strahlung kann zur Erwärmung des menschlichen Gewebes führen. Ebenfalls nachgewiesen sind Funktionsstörungen von Nerven- und Muskelzellen durch elektrische Ströme, die durch intensive Strahlung im Körper induziert werden. Diesen akuten Wirkungen ist gemeinsam, dass sie nur ab einer bestimmten Intensität der Strahlung auftreten.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004)
Im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung wurden die Gesundheitsrisiken von nichtionisierender Strahlung lange nicht wahrgenommen. Aufgrund der starken Zunahme der Hautkrebsinzidenz in den 1980er-Jahren geriet die Schädlichkeit von UV-Strahlung als Folge intensiver Sonnenbestrahlung ins Bewusstsein. Gleichzeitig kam die bis heute nicht beantwortete Frage auf, ob Magnetfelder von Hochspannungsleitungen eine Erhöhung des Kinderleukämierisikos verursachen. Seit Beginn der 1990er- Jahre steht die Frage möglicher gesundheitlicher Folgen der mobilen Telekommunikation im Zentrum der öffentlichen Diskussion
Von Mirjana Moser im Text Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz (2006)

iconVerwandte Objeke

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Verwandte Begriffe
(co-word occurance)
Elektrosmog(0.18), Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.18), Anlagegrenzwert (für NIS)(0.12), Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)(0.09), Gesundheithealth(0.03), DECT-Telefone(0.03)

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