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Beats Biblionetz - Bücher

Mobilfunk- und WLL-Basisstationen

Vollzugsempfehlung zur NISV
Buchcover
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iconZusammenfassungen

Mobilfunk- und WLL-BasisstationenDiese Publikation richtet sich an die Vollzugsbehörden, welche die Strahlung von Mobilfunk-und WLL-Sendeanlagen zu beurteilen haben. Es handelt sich um eine Empfehlung, wie solche Sendeanlagen vor der Errichtung und Inbetriebnahme, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens, beurteilt werden sollen. Es werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und präzisiert, insbesondere der Anlagebegriff und das Berechnungsmodell. Integrierender Bestandteil ist das Standortdatenblatt, mit dem der Anlageinhaber zuhanden der Bewilligungsbehörde die technischen Daten einer geplanten Anlage deklarieren und die Strahlungsbelastung prognostizieren soll. Es wird eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen dieses Standortdatenblattes mit Beispielen gegeben. Für Sendeanlagen mit einer Sendeleistung unter 6 Watt findet sich ein einfaches Meldeformular.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (2002)

iconBemerkungen zu diesem Buch

Beats BibliothekarLeider ist die ursprünglich im Biblionetz erfasste URL eines Volltextes seit mehr als sechs Monaten nicht mehr gültig (Fehlermeldung 404) und wurde deshalb gelöscht. Es ist mir nicht bekannt, ob das Dokument unter einer anderen Adresse noch frei auf dem Internet verfügbar ist.
Von Beats Bibliothekar, erfasst im Biblionetz am 29.07.2006
Mobilfunk- und WLL-BasisstationenRechtlicher Stellenwert dieser Publikation:
Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BUWAL als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen und Verordnungen und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Das BUWAL veröffentlicht solche Vollzugshilfen (oft auch als Richtlinien, Wegleitungen, Empfehlungen, Handbücher, Praxishilfen u.ä. bezeichnet) in seiner Reihe „Vollzug Umwelt“. Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit; andererseits ermöglichen sie im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (2002)

iconDieses Buch erwähnt ...


Begriffe
KB IB clear
Anlagegrenzwert (für NIS), Elektrosmog, Gesundheithealth, Immissionsgrenzwert (für NIS), Nichtionisierende Strahlung (NIS), Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)
icon
Bücher
Jahr  Umschlag Titel Abrufe IBOBKBLB
1999  local web  Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung5, 10, 1, 7, 1, 6, 10, 3, 3, 3, 5, 723871347

iconDieses Buch erwähnt vermutlich nicht ... Eine statistisch erstelle Liste von nicht erwähnten (oder zumindest nicht erfassten) Begriffen, die aufgrund der erwähnten Begriffe eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, erwähnt zu werden.

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Nicht erwähnte Begriffe
DECT-Telefone

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iconVolltext dieses Dokuments

Mobilfunk und WLL-Basistationen: Gesamtes Dokument als PDF (lokal: PDF, 572 kByte)

iconStandorte  Eine Liste von Orten, wo das Objekt physisch vorhanden ist.

Beat ( 15.05.2004)

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iconBeat und dieses Buch

Beat war Co-Leiter des ICT-Kompetenzzentrums TOP während er dieses Buch ins Biblionetz aufgenommen hat. Die bisher letzte Bearbeitung erfolgte während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule. Beat besitzt ein physisches und ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.

iconBiblionetz-History Dies ist eine graphische Darstellung, wann wie viele Verweise von und zu diesem Objekt ins Biblionetz eingetragen wurden und wie oft die Seite abgerufen wurde.