Anlagegrenzwert (für NIS)
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Definitionen
Grenzwert, welcher von einer einzelnen Sendeanlage
nicht überschritten werden darf. Es handelt sich um eine
vorsorgliche Begrenzung. Der Anlagegrenzwert findet
Anwendung an allen Orten, wo sich Personen längere
Zeit aufhalten können (z.B. Wohnungen, Arbeitsplätze,
Schulen usw.) – also Orten mit empfindlicher Nutzung
(OMEN).
Von Swisscom in der Broschüre Zwischen Emotionen und Fakten (2006) Der Anlagegrenzwert ist eine Begrenzung
für die von einer bestimmten Anlage ankommende Strahlung und ist an denjenigen Orten einzuhalten, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können, so genannte Orte mit empfindlicher
Nutzung (z.B. für Wohn- und Arbeitsräume und Kinderspielplätze).
Der Anlagegrenzwert bestimmt, wie viel Emissionen eine Anlage aussenden darf, damit die ankommende Strahlung
den Immissionsgrenzwert nicht verletzt.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004) Im Sinne der Vorsorge hat der Bundesrat zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten strengere Begrenzungen - so genannte Anlagegrenzwerte festgelegt, die sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen
Tragbarkeit richten. Für Hochfrequenzstrahlung ist diese vorsorgliche
Begrenzung - bezogen auf die Feldstärke - ungefähr zehnmal strenger als gemäss den ICNIRP-Grenzwerten. Damit soll erreicht werden, dass die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die NIS-Belastung der Bevölkerung, insbesondere die Langzeitbelastung, möglichst tief zu halten. Der Anlagegrenzwert
ist somit eine pragmatische Festlegung unter Berücksichtigung der
Verhältnismässigkeit. Seine Einhaltung garantiert allerdings den vom Umweltschutzgesetz geforderten Schutz nicht zwingend. Hintergrund für diese Aussage ist die Tatsache, dass die Risikoabschätzung selbst erst vorläufig und dadurch möglicherweise unvollständig ist.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003) Bemerkungen
Für Mobilfunk-Antennen beträgt der Anlagegrenzwert zehn Prozent des Immissionsgrenzwertes. So wird vorsorglich erreicht, dass Orte empfindlicher Nutzung deutlich unterhalb des Immissionsgrenzwertes
belastet werden. Mehrere Mobilfunk-Antennen am gleichen Standort
gelten als eine einzige Anlage und werden zusammengerechnet.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004) Verwandte Objeke
Verwandte Begriffe (co-word occurance) | Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.4), Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)(0.28), Nichtionisierende Strahlung (NIS)(0.12), Elektrosmog(0.1), DECT-Telefone(0.09), Strahlenbelastung durch Wireless LAN(0.03) |
Häufig erwähnende Personen
Häufig co-zitierte Personen
Statistisches Begriffsnetz
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Zeitleiste
19 Erwähnungen
- Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (1999)
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1999)
- Gutachten zur EMVU-Belastung durch das WLAN (Institut Nova) (2001)
- Mobilfunk- und WLL-Basisstationen - Vollzugsempfehlung zur NISV (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2002)
- Mobilkommunkation - Umwelt und Gesundheit (Swisscom) (2002)
- Hochfrequente Strahlung und Gesundheit - Bewertung von wissenschaftlichen Studien an Menschen im Niedrigdosisbereich (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp) (2003)
- Schutz vor nichtionisierender Strahlung in der Schweiz - die NISV (Jürg Baumann, BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2004)
- Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (R. Berz) (2004)
- Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? - Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung (Herbert Limacher) (2004)
- Akzeptanz von Wireless LAN an der ETH Zürich (Marianne Leuenberger, Daniela Matthaei) (2004)
- Elektrosmog in der Umwelt - Buwal-Broschüre (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Alexander Reichenbach) (2005)
- Zwischen Emotionen und Fakten - Das Spannungsfeld Mobilkommunikation, Umwelt und Gesundheit (Swisscom) (2006)
- Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken - Bericht in Erfüllung des Postulates 04.3594 Allemann vom 8. Oktober 2004 (BAG Bundesamt für Gesundheit, Stefanie Gruber, Martin Meier, Mirjana Moser, Salome Ryf, Rolf Burgherr, Mark Fitzpatrick, Markus Riederer, Andreas Siegenthaler, Daniel Reusser) (2007)
- Schweizer Mobilfunk-Gegner setzen auf das Liechtensteiner Volk (Antonio Cortesi) (2009)
- Liechtenstein versetzt Schweizer Mobilfunkgegnern einen Dämpfer (Antonio Cortesi) (2009)
- «Mehr Antennen sind besser» (Martin Röösli, Matthias Meili) (2018)
- Politik bremst schnelles Handynetz (Dominik Feusi) (2019)
- Bericht Mobilfunk und Strahlung (Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung) (2019)
- Warten oder Grenzwerte anpassen (Felix Straumann) (2019)