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Beats Biblionetz - Begriffe

Anlagegrenzwert (für NIS)

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iconDefinitionen

Zwischen Emotionen und FaktenGrenzwert, welcher von einer einzelnen Sendeanlage nicht überschritten werden darf. Es handelt sich um eine vorsorgliche Begrenzung. Der Anlagegrenzwert findet Anwendung an allen Orten, wo sich Personen längere Zeit aufhalten können (z.B. Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen usw.) – also Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN).
Von Swisscom in der Broschüre Zwischen Emotionen und Fakten (2006)
Der Anlagegrenzwert ist eine Begrenzung für die von einer bestimmten Anlage ankommende Strahlung und ist an denjenigen Orten einzuhalten, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können, so genannte Orte mit empfindlicher Nutzung (z.B. für Wohn- und Arbeitsräume und Kinderspielplätze). Der Anlagegrenzwert bestimmt, wie viel Emissionen eine Anlage aussenden darf, damit die ankommende Strahlung den Immissionsgrenzwert nicht verletzt.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004)
Hochfrequente Strahlung und GesundheitIm Sinne der Vorsorge hat der Bundesrat zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten strengere Begrenzungen - so genannte Anlagegrenzwerte festgelegt, die sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit richten. Für Hochfrequenzstrahlung ist diese vorsorgliche Begrenzung - bezogen auf die Feldstärke - ungefähr zehnmal strenger als gemäss den ICNIRP-Grenzwerten. Damit soll erreicht werden, dass die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die NIS-Belastung der Bevölkerung, insbesondere die Langzeitbelastung, möglichst tief zu halten. Der Anlagegrenzwert ist somit eine pragmatische Festlegung unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. Seine Einhaltung garantiert allerdings den vom Umweltschutzgesetz geforderten Schutz nicht zwingend. Hintergrund für diese Aussage ist die Tatsache, dass die Risikoabschätzung selbst erst vorläufig und dadurch möglicherweise unvollständig ist.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp im Buch Hochfrequente Strahlung und Gesundheit (2003)

iconBemerkungen

Für Mobilfunk-Antennen beträgt der Anlagegrenzwert zehn Prozent des Immissionsgrenzwertes. So wird vorsorglich erreicht, dass Orte empfindlicher Nutzung deutlich unterhalb des Immissionsgrenzwertes belastet werden. Mehrere Mobilfunk-Antennen am gleichen Standort gelten als eine einzige Anlage und werden zusammengerechnet.
Von Herbert Limacher im Text Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? (2004)

iconVerwandte Objeke

icon
Verwandte Begriffe
(co-word occurance)
Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.4), Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)(0.28), Nichtionisierende Strahlung (NIS)(0.12), Elektrosmog(0.1), DECT-Telefone(0.09), Strahlenbelastung durch Wireless LAN(0.03)

iconHäufig erwähnende Personen

iconHäufig co-zitierte Personen

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