Die UrheberrechthaberVom Kopieren und Teilen und Bezahlen oder eben nicht
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Zusammenfassungen

Das Urheberrecht wurde ab 2011, nicht zufällig mit den ersten Parlamentseinzügen der Piratenpartei, Gegenstand noch heftigerer Auseinandersetzungen als bisher und ist Thema unseres vierzehnten Kapitels. Digitale Kopien machen ohne Qualitätsverlust aus einem Ding zwei. Die bisherigen Gesetzes- und Geschäftsmodelle sowie Moralvorstellungen wollen zu dieser neuen Situation nicht mehr so recht passen. Oder?
Die Urheberrechtsdebatte produziert zur Entstehungszeit dieses Buchs mehr Streit, Podiumsdiskussionen und Manifeste als alle anderen behandelten Themen zusammengenommen. Hier kreuzen sich die Wege mehrerer technischer, kultureller und sozialer Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Auf dieser Kreuzung hat sich ein mehrspuriger Stau aus verschiedenen Richtungen gebildet, es wird gehupt und geflucht, öffentlich aufgerufen und verdammt. Mit der Empörungsenergie der Einzeldiskussionen zum Urheberrecht in Blogs, Foren und Kommentarspalten ließen sich die Polarkappen drei Winter lang eisfrei halten. Wie ist es dazu gekommen?
Eine bis gerade eben noch ganz zentrale Funktion der Rechteverwerter, nämlich die physische Organisation, die Herstellung, Lagerung und der Vertrieb von Büchern, Tonträgern, Filmen und Zeitungen, verliert an Bedeutung. Und die Aufgabe, den Produktions- und Marketingaufwand vorzufinanzieren, ist durch preiswerte, digitale Produktionsmittel und soziale Medien ordentlich durcheinandergeraten. Digitale Produkte sind weder knapp (wie teure, in kleiner Auflage gedruckte wissenschaftliche Zeitschriften), noch nutzen sie sich ab (wie eigentlich alles Nichtdigitale). Kommerzielle Anbieter und Profis treten jetzt auf einem stark eingeebneten Spielfeld gegen Enthusiasten und Amateure an.
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![]() Personen KB IB clear | Dirk von Gehlen , Jeanette Hofmann | |||||||||||||||||||||||||||
![]() Begriffe KB IB clear | Abmahnung
, Argumentieren
, AutorInnenauthor
, Buch book
, Buchdruck printing press
, Daten data
, Digitalisierung
, Flatrate Flatrate
, Immaterialgüterrecht
, Internet internet
, Internet und Recht
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, MashupMashup
, Metaphermetaphor
, Musikindustrie
, Recht
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, Urheberrecht
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.


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