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Verbindliche Richtlinien – keine Smartphones an Volksschulen

Postulat
Tobias Weidmann, Markus Bopp, Roger Cadonau
Publikationsdatum:
Erste Seite des Textes (PDF-Thumbnail)
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iconZusammenfassungen

Der Regierungsrat wird beauftragt, verbindliche kantonale Richtlinien zu erlassen, wonach an allen Zürcher Volksschulen die Nutzung privater Smartphones, Tablets und Notebooks durch Schülerinnen und Schüler nicht gestattet ist.
Die Regelung soll vom Kindergarten bis Ende der 9. Klasse gelten und die Unterrichtszeit, Pausen, das gesamte Schulareal sowie die Tages- und Betreuungsstrukturen der Schulen und Gemeinden umfassen.
Eng gefasste Ausnahmen – etwa aus gesundheitlichen Gründen, für schul
Von Tobias Weidmann, Markus Bopp, Roger Cadonau im Text Verbindliche Richtlinien – keine Smartphones an Volksschulen (2025)

iconDieser Text erwähnt ...


Aussagen
KB IB clear
Die reine Präsenz eines Smartphones verändert das menschliche Verhalten
Mobiltelefon gefährdet Aufmerksamkeit

Begriffe
KB IB clear
Gesundheithealth , Handyverbot in der Schule , Kinderchildren , Kindergarten , Notebooklaptop , Schuleschool , SchweizSwitzerland , TabletTablet , Unterricht

iconDieser Text erwähnt vermutlich nicht ... Eine statistisch erstelle Liste von nicht erwähnten (oder zumindest nicht erfassten) Begriffen, die aufgrund der erwähnten Begriffe eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, erwähnt zu werden.

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