Verbindliche Richtlinien – keine Smartphones an VolksschulenPostulat
Tobias Weidmann, Markus Bopp, Roger Cadonau
Publikationsdatum:
|
![]() |
Dieses Biblionetz-Objekt existiert erst seit Mai 2026.
Es ist deshalb gut möglich, dass viele der eigentlich vorhandenen Vernetzungen zu älteren Biblionetz-Objekten bisher nicht erstellt wurden.
Somit kann es sein, dass diese Seite sehr lückenhaft ist.
Zusammenfassungen
Der Regierungsrat wird beauftragt, verbindliche kantonale Richtlinien zu erlassen, wonach
an allen Zürcher Volksschulen die Nutzung privater Smartphones, Tablets und Notebooks
durch Schülerinnen und Schüler nicht gestattet ist.
Die Regelung soll vom Kindergarten bis Ende der 9. Klasse gelten und die Unterrichtszeit, Pausen, das gesamte Schulareal sowie die Tages- und Betreuungsstrukturen der Schulen und Gemeinden umfassen.
Eng gefasste Ausnahmen – etwa aus gesundheitlichen Gründen, für schul
Von Tobias Weidmann, Markus Bopp, Roger Cadonau im Text Verbindliche Richtlinien – keine Smartphones an Volksschulen (2025) Die Regelung soll vom Kindergarten bis Ende der 9. Klasse gelten und die Unterrichtszeit, Pausen, das gesamte Schulareal sowie die Tages- und Betreuungsstrukturen der Schulen und Gemeinden umfassen.
Eng gefasste Ausnahmen – etwa aus gesundheitlichen Gründen, für schul
Dieser Text erwähnt ...
Dieser Text erwähnt vermutlich nicht ... 
Tagcloud
Volltext dieses Dokuments
![]() | Verbindliche Richtlinien – keine Smartphones an Volksschulen: Artikel als Volltext ( : , 116 kByte; : ) |
Anderswo suchen 
Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text erst in den letzten 6 Monaten in Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Text einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.


Gesundheit
Handyverbot in der Schule
Kinder
Kindergarten
Notebook
Schule
Schweiz
Tablet
Unterricht
, 116 kByte;
)
Biblionetz-History