Ausdifferenzierung des RechtsBeiträge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie
|
|
Diese Seite wurde seit 1 Jahr inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.
Zusammenfassungen
In diesem Band wird eine soziologische Theorie präsentiert, die Möglichkeiten einschließt, Rechtstheorie (wie auch andere kunstvolle Gedankengebilde) zu analysieren. Die Rechtstheorie wird dabei als eine Reflexionsleistung des Rechtssystems angesehen. Mit "Ausdifferenzierung des Rechts" ist der Gesichtspunkt benannt, der die Reflexion im Rechtssystem selbst und ihre Beobachtung von außen ermöglicht. Er bezeichnet einen geschichtlichen Prozeß, der von der Evolution des Gesellschaftssystems abhängt. In der Theoriesprache der Soziologie kann die Evolution des Rechts, die Ausdifferenzierung eines besonderen Funktionssystems für Recht, dessen Verhältnis zu alltäglichen Interaktionen und zu Konflikten behandelt werden und vor allem natürlich die Funktion des Rechts.
Rechtssoziologie und Rechtstheorie werden üblicherweise verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zugeordnet und dadurch getrennt. Die in diesem Band zusammengefaßten Studien bejahen diese Differenz, versuchen aber zugleich, sie durch eine soziologische Theorie zu erklären. Ihr Leitgedanke ist, daß gesellschaftliche Evolution zur Ausdifferenzierung eines eigenständigen Rechtssystems und damit zu einer relativ autonomen Entscheidungskultur des Rechts geführt hat, die sich in eigenen Theoriebemühungen reflektiert. Die soziologische Beobachtung dieses Sachverhalts »von außen« bringt einerseits mehr Umweltbezüge in den Blick und kann auch latente Funktionen und Strukturen aufklären, die das Rechtssystem für sich selbst nicht thematisieren kann; sie kann andererseits nie in die Innenperspektive des Rechts wirklich eintreten, nie mit eigenen Operationen Recht erzeugen oder verändern und auch nie bestimmen, wie dies geschehen soll.
Gerade diese Differenz, so gesehen, ermöglicht Beziehungen. In der Theoriesprache der Soziologie kann die Evolution des Rechts, die Ausdifferenzierung eines Funktionssystems für Recht, dessen Verhältnis zu alltäglichen Interaktionen und zu Konflikten behandelt werden und vor allem natürlich die Funktion des Rechts. Auch die Art, in der die Ausdifferenzierung des Rechtssystems zur Positivität des Rechts führt und das Recht von Politik einerseits unabhängiger, andererseits abhängiger macht, läßt sich soziologisch klären. Mit all dem sind zugleich aber auch Bedingungen angegeben, die im Rechtssystem zu offenen Fragen führen, deren Beantwortung die Rechtstheorie zu übernehmen hat.
Dieses Buch erwähnt ...
![]() Begriffe KB IB clear | Gesellschaft society
, Politik politics
, Recht
, Soziologiesociology
, Systemsystem
, Theorietheory
, Wissenschaft science
|
Tagcloud
Zitationsgraph (Beta-Test mit vis.js)
1 Erwähnungen 
- Jahrbuch Medienpädagogik 21 (Claudia de Witt, Sandra Hofhues, Mandy Schiefner, Valentin Dander, Nina Grünberger) (2024)
- Medienpädagogische Professionalitätsentwicklung in der Bildungspraxis - Entwurf einer transformatorischen Perspektive (Franziska Bellinger)
- Medienpädagogische Professionalitätsentwicklung in der Bildungspraxis - Entwurf einer transformatorischen Perspektive (Franziska Bellinger)
Volltext dieses Dokuments
Bibliographisches 
Beat und dieses Buch
Beat war Co-Leiter des ICT-Kompetenzzentrums TOP während er dieses Buch ins Biblionetz aufgenommen hat. Die bisher letzte Bearbeitung erfolgte während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.

Gesellschaft
Politik
Wissenschaft
, 2001 kByte) 


Biblionetz-History