Copy! Right! Vom Gesetz der Kopie-BildungErstpublikation in: Rüger Campe & Michael Niehaus (Hrsg.): Gesetz. Ironie. Festschrift für Manfred Schneider, 2014
Publikationsdatum:
|
|
Diese Seite wurde seit 6 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.
Zusammenfassungen
Den größten Verwaltungsbereich, den der Kopierer grundlegend revolutionieren wird, bilden Schulen und Hochschulen. Mehr noch: Der Kopierer wird zum Leitmedium des Bildungswegs. Das Neue für die Schüler ist das schleichende Ende des Schulbuchs. Der Kopierer dringt in eine verbotene Zone ein
und besetzt sie neu: In Schulbücher darf nicht gemalt oder geschrieben, Kopien sollen und dürfen bemalt und beschrieben werden.
Von Thorsten Lorenz im Text Copy! Right! Vom Gesetz der Kopie-Bildung (2014) Wenn Sie diesen Text zu lesen beginnen, haben Sie möglicherweise schon ein Delikt begangen. Zwar sollte Ihnen dieser Aufsatz in einer Festschrift für Manfred Schneider mit dem Titel Gesetz. Ironie vorliegen. In diesem Falle dürfen Sie weiterlesen. Ebenso wahrscheinlich ist allerdings, dass Ihnen diese Zeilen in Kopie zur Verfügung stehen. Schlimmer noch: dass Sie diese Kopie in Kopie
weiterreichen. Dann sind Sie überführt. Denn der Band enthält einen rechtlichen Hinweis, wie jede Buchpublikation. Er befindet sich auf der Rückseite des Haupttitels und untersagt Ihnen das Kopieren. Also sind Sie ein Delinquent. Aber die schützenden Hände der Alma Mater, der Verwertungsgesellschaft WORT und des Urheberrechtsgesetzes haben sich über Sie gelegt. Sie dürfen kopieren - unter bestimmten Bedingungen, den Bedingungen der Wissenschaftspraxis.
Denn sonst bestünde die Welt aus einem einzigen geschlossenen Strafraum: der Copy-Galaxis.
Von Thorsten Lorenz im Text Copy! Right! Vom Gesetz der Kopie-Bildung (2014) Der Fotokopierer dringt durch alle Ritzen der Informationsgesellschaft. Er steht in allen Schulen, Hochschulen, Büros, Verwaltungseinheiten. Aber: Keine
Mediengeschichte, keine Literaturwissenschaft und keine Kunstgeschichte interessiert sich für ihn. Sie leben vielmehr parasitär von dem kleinen Automaten,
dessen Vorlagen vom Wirt Buchdruck genährt werden. Die schwarze Tinte des schulischen und akademischen Bildungs(be)triebs sind die Kopierautomaten,
von Aufsatzkopien über schulische Arbeitsblätter bis hin zur Abgaberegelung von Kopieexemplaren der Zulassungs-, Diplom- und Dissertations-Arbeiten in
den Prüfungsordnungen. Jeder wird, einem Wort McLuhans folgend, Autor und Verleger zugleich. Der Geist weht durch die Toner, aber es hilft nichts: Der
Apparat ist ohne Sex, ohne Appeal. Kein Designer hat sich seiner angenommen wie Collani dem PC. Der Eros Gutenbergs geht ihm restlos ab. Denn aus ihm entstehen keine Bibliotheken, sondern Dokumente, Akten. Er produziert nicht Leseordnungen, sondern Entropien, das verwaltete Papierchaos. Ganze
Verwaltungsindustrien sekundieren seinen Output: Leitz-Ordner, Hängeordner, Klemmhefter, KlarsichthüUen, Spiralheftungen, Tucker, wasserlösliche und wasserunlösliche Textmarker, Folien. Eine gewaltige Industrie der Unterrichts- und
Präsentationsmedien hat sich in dieses Chaos eingereiht. Und ihre fliegenden Vertreter heißen Pädagogen und Mediendidaktiker.
Von Thorsten Lorenz im Text Copy! Right! Vom Gesetz der Kopie-Bildung (2014) Dieses Kapitel erwähnt ...
Dieses Kapitel erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | LehrerIn, Lehrmittelverlag, Universität, Unterricht |
Tagcloud
Zitationsgraph
Zitationsgraph (Beta-Test mit vis.js)
2 Erwähnungen
- IT im schulischen Kontext - Medienpädagogik 2/05 (Heinz Moser, Heidi Schelhowe) (2006)
- Kopiertes Wissen - Das Verschwinden der Bildung im Zeitalter von Copy & Paste (Thorsten Lorenz)
- Handschrift oder Tastatur in der Hauptschule (Thorsten Lorenz, Joachim Grabowski) (2009)
Volltext dieses Dokuments
Anderswo suchen
Beat und dieses Kapitel
Beat hat Dieses Kapitel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.