Wiki und das RechtChristoph Lange
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Zusammenfassungen
Wer ein Wiki öffentlich zugänglich macht, muß sich an rechtliche Vorschriften
halten. Zum einen muß der Betreiber darauf achten, daß niemand
sein Wiki mit illegalen oder urheberrechtlich geschützten Inhalten
füllt, denn dafür kann unter Umständen er selbst verantwortlich gemacht
werden. Zum anderen stellt sich die Frage, welche Nutzungs- und Verwertungsrechte
die Besucher des Wikis an den Inhalten genießen sollen, also
wie die Inhalte des Wikis lizenziert werden sollen.
Von Christoph Lange im Buch Wiki (2005) im Text Wiki und das Recht Dieser Text erwähnt ...
Dieser Text erwähnt vermutlich nicht ...
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Beat und dieser Text
Beat war Co-Leiter des ICT-Kompetenzzentrums TOP während er Dieser Text ins Biblionetz aufgenommen hat. Die bisher letzte Bearbeitung erfolgte während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.