
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der europäische Gesetzgeber auf die ubiquitäre Verarbeitung von personenbezogenen Daten reagiert. Der Schwerpunkt der DSGVO liegt auf der Abwehr von Eingriffen in die Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten. Allerdings werden personenbezogene Daten zunehmend kommerzialisiert. Derzeit wachsen gerade solche Geschäftsmodelle sehr dynamisch, die digitale Inhalte anbieten und als Gegenleistung keine Geldzahlung, sondern (zusätzlich) den Zugang zu personenbezogenen Daten nachfragen. Dieser Beitrag macht einen Vorschlag, wie diese Entwicklung aus privatrechtlicher Perspektive mit der DSGVO in Einklang gebracht werden kann.