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Beats Biblionetz - Begriffe

Sponsoring in der Bildung Sponsoring in education

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iconSynonyme

Sponsoring in der Bildung, Bildungssponsoring, Sponsoring in der Schule

iconBemerkungen

Bildung Schweiz 4/2016In der Bildung sind es laut ZHAW-Studie vor allem Hochschul- und Forschungsprojekte, die in den Genuss von Unterstützung gelangen. Der Grund ist klar: Sponsoring verlangt «Leuchttürme», die Medienwirkung entfalten und werbetauglich sind.
Von Heinz Weber in der Zeitschrift Bildung Schweiz 4/2016 im Text Geld gegen Image - das Prinzip Sponsoring (2016)
Beat W. ZempEs ist wichtig, schon beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen wachsam zu sein und die Einflussnahme auf Pädagogik, Didaktik und Methodik explizit auszuschliessen. Das gilt insbesondere auch für die Evaluation von Pilotprojekten, die mit Sponsorgeldern realisiert wurden.
Von Beat W. Zemp in der Zeitschrift Bildung Schweiz 4/2016 im Text Transparenz ist oberstes Gebot (2016)
Bildung Schweiz 4/2016Der Begriff Sponsoring ist schillernd und vielfältig. Eines ist allen Formen gemeinsam: Unternehmen investieren Geld oder geldwerte Leistungen, um Profil zu zeigen und vom guten Ruf der geförderten Projekte oder Institutionen zu profitieren. Auch wenn die Unterstützung das Etikett «Corporate Social Responsibility» (CSR) – Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Gesellschaft – trägt, so werden die Empfänger in der Regel danach ausgesucht, ob sie dem Image des Sponsoringgebers entsprechen und sein Profil schärfen können.
Von Heinz Weber in der Zeitschrift Bildung Schweiz 4/2016 im Text Geld gegen Image - das Prinzip Sponsoring (2016)
Beat W. ZempZusammenfassend empfehle ich allen Lehrpersonen und Schulleitungen, die folgenden zehn Grundsätze beim Umgang mit Schulsponsoring zu beachten:
  1. Sponsoring muss im Rahmen des Lehrplans und des Bildungsauftrags der Schule erfolgen.
  2. Sponsoring muss die politische und konfessionelle Neutralität öffentlicher Schulen gewährleisten.
  3. Sponsoring muss die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern und von Lehrpersonen beachten.
  4. Gesponserte Unterrichtsmaterialien für Schülerinnen und Schüler müssen frei von Produkte- und Firmenwerbung sein.
  5. Sponsoring darf keine Hindernisse für den Schulbetrieb erzeugen.
  6. Sponsoring darf bei gesellschaftlich kontroversen Themen keine einseitigen Informationen erhalten. Die verschiedenen Standpunkte sind angemessen in den Unterrichtsmaterialien abzubilden.
  7. Sponsoring darf keine finanziellen Abhängigkeiten erzeugen, das heisst, der normale Schulunterricht muss auch ohne Sponsoring möglich sein.
  8. Sponsoring darf keine Einschränkung der Methodenfreiheit
  9. der Lehrpersonen zur Folge haben.
  10. Es herrscht beim Schulsponsoring eine vollständige Transparenz von Leistungen und Gegenleistungen.
  11. Die kantonalen und lokalen Schulträger sind aufgefordert, Richtlinien für den Umgang mit Schulsponsoring zu erlassen, damit Schulsponsoring in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen kann.
Von Beat W. Zemp in der Zeitschrift Bildung Schweiz 4/2016 im Text Transparenz ist oberstes Gebot (2016)

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