Künstliche Intelligenz in der BildungRechtliche Best Practices
Stephanie Volz, Raphael von Thiessen
Publikationsdatum:
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Zusammenfassungen
Künstliche Intelligenz (KI) bietet in der Bildung Potenzial
für individualisiertes Lernen und unterstützt Lehrkräfte
bei repetitiven Aufgaben wie Korrekturen. Es gibt
jedoch regulatorische und ethische Herausforderungen.
Eine Vielzahl KI-unterstützter Tools ist bereits in
Schulen im Einsatz. Oftmals sind den Lösungsanbietern,
Lehrpersonen oder Schulverantwortlichen die
rechtlichen Rahmenbedingungen in Bereichen wie
Datenschutz und Urheberrecht unklar. Dieser Leitfaden
bietet einen Überblick über rechtliche Aspekte bei der
Implementierung von KI-Anwendungen. Das Dokument
wurde basierend auf einem konkreten Anwendungsfall
erarbeitet, bei dem Schüler:innen mit einem Smartphone-
Scan handschriftlich ausgefüllte Aufgaben
automatisiert korrigierten. Die nachfolgenden Ausführungen
basieren auf den Rechtsgrundlagen einer öffentlichen
Schule im Kanton Zürich. Die Rechtslage in
anderen Kantonen ist vergleichbar, die Bestimmungen
werden allerdings unterschiedlich angewendet. Der
Leitfaden richtet sich vor allem an Anbieter, kann
aber auch Schulverantwortlichen aufschlussreiche
Erkenntnisse bieten.
Von Stephanie Volz, Raphael von Thiessen im Text Künstliche Intelligenz in der Bildung (2023) Bemerkungen
Mir scheint wichtig zu beachten, dass die Autor:innen schreiben, dass sich der Text primär an Software-Anbieter richtet.
Von Beat Döbeli Honegger, erfasst im Biblionetz am 26.10.2023Dieser Text erwähnt ...
Dieser Text erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Bildung, Daten, Intelligenz, Kinder, Lehrplan 21, Lernen, Unterricht |
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.