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DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

Verwaltungsvereinbarung
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iconZusammenfassungen

Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern.
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften schließen Bund und Länder daher eine Verwaltungsvereinbarung über den „DigitalPakt Schule“. Im Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit ITSystemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt.
Von Klappentext im Text DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

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Begriffe
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Bildungeducation (Bildung) , Deutschlandgermany , Digitalisierung , Digitalpakt , Schuleschool

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Kinder, LehrerIn, Lernen, Schweiz, Unterricht

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Auf dem WWW DigitalPakt Schule 2019 bis 2024: Artikel als Volltext (lokal: PDF, 812 kByte; WWW: Link OK 2021-03-21)

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Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Text einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.

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