Handreichung für Schulen zum Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) Publikationsdatum:
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Zusammenfassungen
Der Regierungsrat hat das Informations- und Datenschutzgesetz
(IDG) und die dazugehörige Verordnung (IDV) am 1. Oktober 2008
in Kraft gesetzt. Diese Handreichung dient Schulbehörden und
-verwaltungen, Schulleitungen und Lehrpersonen als Ratgeber
bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Da nicht auf sämtliche
Fragen und Problemstellungen eingegangen werden kann,
die sich im Einzelfall stellen, und derzeit noch keine einschlägige
Rechtspraxis vorhanden ist, sind die aufgelisteten Massnahmen
und Schritte bewusst in allgemeiner Form gehalten.
Wichtig ist, dass sich die verantwortlichen Gremien und Personen rechtzeitig – und ohne Druck aktueller Ereignisse – auf die neuen Fragestellungen vorbereiten, indem sie möglichst vorausschauende Regelungen treffen.
Von Bildungsdirektion des Kantons Zürich im Text Handreichung für Schulen zum Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) (2009) Wichtig ist, dass sich die verantwortlichen Gremien und Personen rechtzeitig – und ohne Druck aktueller Ereignisse – auf die neuen Fragestellungen vorbereiten, indem sie möglichst vorausschauende Regelungen treffen.
Dieser Text erwähnt ...
Begriffe KB IB clear | Datendata , Datenschutz , Informationinformation , LehrerInteacher , Recht , Schuleschool |
Dieser Text erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Bildung, Digitalisierung, Kinder, Lernen, Schweiz, Unterricht |
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Handreichung für Schulen zum Informations- und Datenschutzgesetz (IDG): Artikel als Volltext (: , 1681 kByte; : 2021-03-21) |
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.