Diese Seite wurde seit 2 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.
Zusammenfassungen
Das Urheberrecht regelt die Vermarktung geistigen
Eigentums. Aber: Wie ist das bei Produkten, die durch
Künstliche Intelligenz zustande gekommen sind?
Wer hält da die Rechte? Der Algorithmus
oder der
User, der die KI in Anspruch genommen hat?
Beat hat Dieser Zeitschriftenartikel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Zeitschriftenartikel einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.