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Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz im Medienbereich

Joachim von Gottberg
Publikationsdatum:
Zu finden in: Handbuch Kinder und Medien (Seite 75 bis 87), 2013
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iconZusammenfassungen

Handbuch Kinder und MedienDie Freiheit der Medien ist eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie. Gerade aufgrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus, der sich nicht zuletzt durch die Gleichschaltung von Medien und Staat etablieren konnte, haben sich die Väter des Grundgesetzes für eine sehr weitgehende Meinungs-Informationsfreiheit entschieden: » Eine Zensur findet nicht statt « (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz [GG]). Das heißt jedoch keinesfalls, dass die Medienfreiheit in der Bundesrepublik grenzenlos ist. In Art. 5 Abs. 2 GG heißt es: » Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. « Das Zensurverbot bedeutet also nicht, dass der Staat auf eine Regulierung medialer Inhalte und Äußerungen verzichtet, der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat einen hohen Stellenwert, verboten sind allerdings staatliche Eingriffe vor der Veröffentlichung.
Von Joachim von Gottberg im Buch Handbuch Kinder und Medien im Text Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz im Medienbereich (2013)

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Begriffe
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Internetinternet , Jugendschutz , Kinderchildren , Mobiltelefonmobile phone

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Eltern, Schule

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Auf dem WWW Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz im Medienbereich: Artikel als Volltext bei Springerlink (lokal: PDF, 180 kByte; WWW: Link OK 2020-11-28)

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Beat hat Dieses Kapitel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieses Kapitel einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.

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