
Die Freiheit der Medien ist eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie. Gerade aufgrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus, der sich nicht zuletzt durch die Gleichschaltung von Medien und Staat etablieren konnte, haben sich die Väter des Grundgesetzes für eine sehr weitgehende Meinungs-Informationsfreiheit entschieden: » Eine Zensur findet nicht statt « (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz [GG]). Das heißt jedoch keinesfalls, dass die Medienfreiheit in der Bundesrepublik grenzenlos ist. In Art. 5 Abs. 2 GG heißt es: » Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. « Das Zensurverbot bedeutet also nicht, dass der Staat auf eine Regulierung medialer Inhalte und Äußerungen verzichtet, der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat einen hohen Stellenwert, verboten sind allerdings staatliche Eingriffe
vor der Veröffentlichung.