Kurzgutachten: Teilrevision der Post- und FernmeldeverkehrsverordnungRolf H. Weber
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Zusammenfassungen
Im Zusammenhang mit der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) von 2019 hat das Parlament
auch Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(BÜPF) geändert. Art. 2 Abs. 2 BÜPF ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen
und deren Mitwirkungspflichten näher zu umschreiben. Zusammen mit anderen Themenbereichen
hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) eröffnet; die Frist zur
Einreichung von Stellungnahme ist am 6. Mai 2025 abgelaufen; mit einer Publikation der revidierten
VÜPF ist für das zweite Halbjahr 2025 zu rechnen.
Inhaltlich geht es bei der VÜPF-Revision insbesondere um Konkretisierungen mit Bezug auf die Fernmeldeüberwachung sowie um die stärkere Kategorisierung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste und die Aufgaben der betroffenen mitwirkungspflichtigen Unternehmen. Deren entsprechende Pflichten sind in verschiedenen Bereichen erheblich ausgeweitet worden (z.B. mit Blick auf Identifikations-, Datenaufbewahrungs-, Auskunfts- und auf Entschlüsselungspflichten). Die neu vorgeschlagenen Regelungen werfen dabei einerseits technologische Fragen auf, andererseits aber auch und vornehmlich die Problematik der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einzelner neuer Pflichten.
Nachfolgend werden nach einer kurzen Darstellung der im vorliegenden Kontext relevanten verfassungsrechtlichen Grundsätze verschiedene, neu vorgeschlagene Bestimmungen hinsichtlich deren Vereinbarkeit mit den in der Schweiz allgemein akzeptierten und angewendeten rechtstaatlichen Prinzipien und den individuellen Grundrechten vertieft analysiert. Im Vordergrund stehen die erheblichen Veränderungen bei der Kategorisierung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste und bei der Festlegung der Umsätze, die Erweiterung der Pflichten der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste, die neu einzuführenden Entschlüsselungspflichten sowie die technisch und wirtschaftlich bedeutungsvollen Folgekosten bei der Einhaltung der zusätzlichen Vorgaben zulasten der Online-Speicherdienste.
Von Rolf H. Weber im Text Kurzgutachten: Teilrevision der Post- und Fernmeldeverkehrsverordnung (2025) Inhaltlich geht es bei der VÜPF-Revision insbesondere um Konkretisierungen mit Bezug auf die Fernmeldeüberwachung sowie um die stärkere Kategorisierung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste und die Aufgaben der betroffenen mitwirkungspflichtigen Unternehmen. Deren entsprechende Pflichten sind in verschiedenen Bereichen erheblich ausgeweitet worden (z.B. mit Blick auf Identifikations-, Datenaufbewahrungs-, Auskunfts- und auf Entschlüsselungspflichten). Die neu vorgeschlagenen Regelungen werfen dabei einerseits technologische Fragen auf, andererseits aber auch und vornehmlich die Problematik der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einzelner neuer Pflichten.
Nachfolgend werden nach einer kurzen Darstellung der im vorliegenden Kontext relevanten verfassungsrechtlichen Grundsätze verschiedene, neu vorgeschlagene Bestimmungen hinsichtlich deren Vereinbarkeit mit den in der Schweiz allgemein akzeptierten und angewendeten rechtstaatlichen Prinzipien und den individuellen Grundrechten vertieft analysiert. Im Vordergrund stehen die erheblichen Veränderungen bei der Kategorisierung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste und bei der Festlegung der Umsätze, die Erweiterung der Pflichten der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste, die neu einzuführenden Entschlüsselungspflichten sowie die technisch und wirtschaftlich bedeutungsvollen Folgekosten bei der Einhaltung der zusätzlichen Vorgaben zulasten der Online-Speicherdienste.
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