
Je mehr wir uns der Gegenwart nähern, umso umfangreicher wird die Aufgabe, die Grundzüge der Entwicklung des Bildungswesens herauszuarbeiten und umso unübersichtlicher und vielfältiger erscheinen die Entwicklungsprozesse, die zur heutigen Gestalt des institutionellen Akteurs 'Bildungswesen' geführt haben. Dies wird jedem vor Augen geführt, der auch nur einen flüchtigen Blick auf die Vielzahl von gesetzlichen Veränderungen in den Bildungssystemen seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wirft. Er wird resigniert meinen, dass es unmöglich ist, die Entwicklung in diesem 'kurzen Jahrhundert' auch nur einigermaßen zu beschreiben, geschweige denn zu erklären. Die umfangreichen historischen Handbücher zur Entwicklung im 20. Jahrhundert belegen denn auch die Gröβe eines solchen Unternehmens (s. vor allem die Einleitung in Cortina, Baumert, Leschinsky, Mayer, & Trommer, 2003; Führ & Furck, 1998a; s. vor allem die Einleitung in Führ & Furck, 1998b; Langewiesche, 1989). Berücksichtigt man den Facettenreichtum der modernen Geschichtsschreibung, die Ereignisgeschichte, Institutionsgeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte und Sozialgeschichte verbindet, dann erscheint es doppelt schwierig, große Linien zu zeichnen. Dennoch ist dies unerlässlich, wenn man den Anspruch nicht aufgeben möchte, die Funktionsweise des gegenwärtigen Bildungswesens aus seiner Geschichte zu verstehen.