Abmahnen von ZitatenMissbrauch ist bereits ohne Leistungsschutzrechte möglich
Peter Mühlbauer
Erstpublikation in: telepolis, 05.11.2009
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Zusammenfassungen
Die Begründung der Forderung deutscher Verleger nach neuen Leistungsschutzrechten fällt immer mehr in sich zusammen: Wurde anhand des Vorgehens der Zeitschrift Lettre International gegen die Bild-Zeitung einer größeren Öffentlichkeit bekannt, dass gegen von fremden Anbietern unlizenziert übernommene Texte auch mit dem jetzt zur Verfügung stehenden Instrumentarium problemlos vorgegangen werden kann, so stellt sich nun sogar heraus, dass es spezialisierte Anbieter gibt, die angebliche Plagiate im Netz suchen und diese im Auftrag von Autoren oder Verlagen abmahnen lassen.
Von Peter Mühlbauer im Text Abmahnen von Zitaten (2009) Dieser Text erwähnt ...
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Abmahnen von Zitaten: Artikel als Volltext (: , 26 kByte; : 2020-11-28) |
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.