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Beats Biblionetz - Aussagen

Akademiker:innen sollen Studienkosten zurückzahlen, wenn sie im Berufsleben zu wenig arbeiten (und damit zu wenig Steuern zahlen)

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Personen mit tertiärer Ausbildung und reduziertem Erwerbspensum verschärfen damit nicht nur den Fachkräftemangel, sondern führen auch dazu, dass die Bildungskosten vermehrt von jenen Personen zu tragen sind, die nicht in den Genuss tertiärer Bildung gekommen sind. Es kommt somit zu einer Umverteilung von unten nach oben. Um eine solche Umverteilung zu vermeiden und einen Anreiz für eine verstärkte Beteiligung am Arbeitsmarkt nach der Ausbildung zu geben, schlagen wir vor, nachgelagerte Studiengebühren einzuführen, die nur dann zum Tragen kommen, wenn man nicht schon alleine durch sein hohes Erwerbseinkommen die Rückzahlung garantiert. Ob dies der Fall ist oder nicht, würde wie folgt berechnet: Die gesamten real aufgelaufenen Studienkosten, die nicht durch Studiengebühren gedeckt waren, werden über einen Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren in jährlichen Tranchen rückzahlbar. Auf diese Tranchen sollen jedoch die in jedem Erwerbsjahr nach Abschluss der tertiären Ausbildung gezahlten Steuern angerechnet werden. Übersteigen die im jeweiligen Jahr gezahlten Steuern den durchschnittlichen Steuerbetrag einer Erwerbsperson mit einem Abschluss auf der Sekundarstufe II mindestens um den Betrag der Tranche der Studienkosten, wäre diese abgegolten. Eine reale Rückzahlung der Studienkosten wäre somit nur in jenen Jahren fällig, in welchen das durch die Erwerbsarbeit generierte Einkommen die Deckung der Bildungskosten nicht schon gewährleistet hat.
Von Stefan C. Wolter, Conny Wunsch im Text Bildung und Arbeitsmarkt: Nachgelagerte Studiengebühren einführen (2021)

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