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Verständlich schreiben : Kursinhalt  : Übung 4

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Text 5: Merkmale von juristischen Personen

In der Rechtslehre unterscheidet man natürliche von juristischen Personen. Im folgenden Abschnitt soll nun die Merkmale einer juristischen Person beschrieben werden. Juristische Personen sind künstlich geschaffene Gebilde, die durch fünf Merkmale gekennzeichnet sind:

  1. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten und besitzen demnach Rechtsfähigkeit. Diese
    Rechte und Pflichten sind grundsätzlich die gleichen wie bei natürlichen Personen. Ausnahme sind dabei diejenigen Rechte und Pflichten, welche mit den spezifischen Eigenschaften eines Menschen zusammenhängen.
  2. Als künstlich geschaffene Gebilde benötigen sie eine bestimmte Organisation. Die
    Grundlage für die Organisation finden sich in Gesetzen und in den Statuten der betreffenden
    juristischen Person. 
  3. Sie verfolgen einen bestimmten Zweck, der in den Statuten festgelegt ist. Dieser Zweck darf
    nicht rechtswidrig, nicht unsittlich und nicht unmöglich sein.
  4. Sie besitzen keine natürliche Handlungsfähigkeit. Die Handlungsfähigkeit wird ihnen vielmehr durch die Organe verliehen, die aus natürlichen Menschen gebildet werden.
  5. Zur Handlungsfähigkeit gehört auch die Deliktsfähigkeit. Das bedeutet, dass die juristische
    Person für unerlaubte Handlungen haftbar und auch schadenersatzpflichtig ist.

Einfachheit
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Gliederung - Ordnung
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Kürze - Prägnanz
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Anregende Zusätze
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Diese Seite gehört zum Webkurs Verständlichkeit Letzte Änderung: 30.10.00
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