Text 5: Merkmale von juristischen Personen
In der Rechtslehre unterscheidet man natürliche von juristischen Personen. Im folgenden
Abschnitt soll nun die Merkmale einer juristischen Person beschrieben werden. Juristische Personen sind künstlich geschaffene Gebilde, die durch fünf Merkmale gekennzeichnet
sind:
- Sie sind Träger von Rechten und Pflichten und besitzen demnach Rechtsfähigkeit. Diese
Rechte und Pflichten sind grundsätzlich die gleichen wie bei natürlichen Personen. Ausnahme
sind dabei diejenigen Rechte und Pflichten, welche mit den spezifischen Eigenschaften eines
Menschen zusammenhängen.
- Als künstlich geschaffene Gebilde benötigen sie eine bestimmte Organisation. Die
Grundlage für die Organisation finden sich in Gesetzen und in den Statuten der betreffenden
juristischen Person.
- Sie verfolgen einen bestimmten Zweck, der in den Statuten festgelegt ist. Dieser Zweck darf
nicht rechtswidrig, nicht unsittlich und nicht unmöglich sein.
- Sie besitzen keine natürliche Handlungsfähigkeit. Die Handlungsfähigkeit wird ihnen
vielmehr durch die Organe verliehen, die aus natürlichen Menschen gebildet werden.
- Zur Handlungsfähigkeit gehört auch die Deliktsfähigkeit. Das bedeutet, dass die juristische
Person für unerlaubte Handlungen haftbar und auch schadenersatzpflichtig ist.
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