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Verständlich schreiben : Kursinhalt  : Übung 4

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Text 4: Merkmale von juristischen Personen

Juristische Personen sind von der Rechtsordnung geschaffene künstliche Gebilde, sogenannte Rechtsträger, die durch fünf Merkmale gekennzeichnet sind. Sie benötigen eine bestimmte Organisation, Bezeichnung der Organe, die für die juristische Person handeln, und Festlegung der Befugnisse dieser Organe). Die Grundlagen für die Organisation finden sich in Gesetzen und in den Statuten (für juristische Personen das, was die Verfassung für den Staat feststellt: Sie enthalten die grundlegenden Organisationsnormen, bestimmen die Organe und deren Zuständigkeit sowie deren Wahl und legen den Zweck fest, der mit der juristischen Person erreicht werden soll.) der betreffenden juristischen Person. Juristische Personen verfolgen einen bestimmten Zweck, welcher in den Statuten festgelegt ist. Dieser darf nicht rechtswidrig, nicht unsittlich und nicht unmöglich sein. Zudem sind die juristischen Personen Träger von Rechten und Pflichten; sie haben also Rechtsfähigkeit. Diese Rechte und Pflichten sind grundsätzlich die gleichen wie bei natürlichen Personen, abgesehen von denjenigen Rechten und Pflichten, die mit den spezifischen Eigenschaften eines Menschen (natürliche Person) zusammenhängen. Sie besitzen jedoch keine natürliche Handlungsfähigkeit (die Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen). Die Handlungsfähigkeit wird ihnen vielmehr durch die Organe verliehen, die aus Menschen (natürliche Personen) gebildet werden. Handlungsfähigkeit wird deshalb eine juristische Person, sobald die nach Statuten und Gesetz erforderlichen Organe bestellt sind. Dazu gehört auch die Deliktsfähigkeit, d.h., die Organe verpflichten die juristische Person durch unerlaubte Handlungen. Deshalb wird die juristische Person dafür auch schadenersatzpflichtig.

 

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Diese Seite gehört zum Webkurs Verständlichkeit Letzte Änderung: 30.10.00
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