/ en / Traditional / help

Beats Biblionetz - Begriffe

Urheberrecht

iconBiblioMap Dies ist der Versuch, gewisse Zusammenhänge im Biblionetz graphisch darzustellen. Könnte noch besser werden, aber immerhin ein Anfang!

Diese Grafik ist nur im SVG-Format verfügbar. Dieses Format wird vom verwendeteten Browser offenbar nicht unterstützt.

Diese SVG-Grafik fensterfüllend anzeigen

iconDefinitionen

educaguide RechtDas Urheberrecht gibt den Urhebern und Urheberinnen das Recht, über ihre Werke zu verfügen. Dabei stehen die Vermögensrechte und auch die ideellen Rechte am fraglichen Werk der einzelnen Person zu, sind aber zeitlich begrenzt.
Das Urheberrecht erlaubt allen Urhebern und Urheberinnen zu bestimmen, ob, wann und wie ihre Werke verwendet und verbreitet werden sollen, sei dies gratis oder gegen Bezahlung. Es handelt sich in diesem Sinne um ein Eigentumsrecht, welches dann auch (ganz oder teilweise) übertragen werden kann, beispielsweise mittels Lizenz.
Von Chloé Ayer, Bianca Pauli, Dominique Stocco im Buch educaguide Recht (2007) auf Seite  20

iconBemerkungen

Nicholas NegroponteDer Umgang mit Urheberrechten variiert in der heutigen Zeit von Medium zu Medium beträchtlich.
Von Nicholas Negroponte im Buch Total Digital (1995) auf Seite  77
educaguide RechtDas Urheberrecht schützt die Art und Weise, wie eine Idee ausgedrückt wird, aber es schützt nicht die Idee selbst.
Von Chloé Ayer, Bianca Pauli, Dominique Stocco im Buch educaguide Recht (2007) auf Seite  20
Kathrin PassigSascha LoboIm gegenwärtigen Konflikt um das Urheberrecht im Internet streiten im Wesentlichen vier Parteien: Urheber, Verwerter, Technologieanbieter und Nutzer.
Von Kathrin Passig, Sascha Lobo im Buch Internet - Segen oder Fluch (2012) im Text Die Urheberrechthaber auf Seite  245
educaguide RechtDer Schutz des Urheberrechts ist wichtig für die menschliche Kreativität, da so die öffentliche Anerkennung des Werkes und eine gerechte Bezahlung der künstlerischen Leistung gesichert wird.
Von Chloé Ayer, Bianca Pauli, Dominique Stocco im Buch educaguide Recht (2007) auf Seite  20
Urheberrecht im AlltagIm Allgemeinen gilt: Ideen sind durch das Urheberrecht nicht geschützt, sondern ihr Ausdruck. Diese Grenze ist bisweilen - vor allem für Laien - schwer zu ziehen, denn ein Ausdruck muss nicht materieller Art sein.
Von Matthias Spielkamp im Buch Urheberrecht im Alltag (2008) im Text Wenig ist so, wie es scheint
Nicholas NegroponteDas Urheberrechtsgesetz ist völlig veraltet. Es wirkt wie ein Relikt aus Gutenbergs Zeiten. Aber da es sich um ein rückwirkendes Verfahren handelt, wird es wahrscheinlich erst völlig zusammenbrechen müssen, bis es geändert werden kann.
Von Nicholas Negroponte im Buch Total Digital (1995) auf Seite  77
Urs EgliMan muss sich deshalb ernsthaft fragen, ob das Urheberrecht das geeignete Immaterialgüterrecht für den Softwareschutz ist. Es ist nicht sinnvoll, Technik und Logik über die Form zu schützen, wenn es doch die Ideen sind, die das Wesentliche ausmachen.
Von Urs Egli im Text Softwareentwicklung im Arbeitsverhältnis (2007)
Kathrin PassigSascha LoboIm Streit um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gibt es nicht bloß eine Front, sondern viele. Und als wäre dieses Szenario nicht komplex genug, hat im Zeitalter der digitalen Produktionsmittel und Verbreitungsnetzwerke auch noch jeder Akteur phasenweise, manchmal sogar gleichzeitig völlig unterschiedliche Rollen inne.
Von Kathrin Passig, Sascha Lobo im Buch Internet - Segen oder Fluch (2012) im Text Die Urheberrechthaber auf Seite  246
Kathrin PassigSascha LoboDer Urheberrechtsstreit beruht weder auf Missverständnissen, noch ist es ein Streit um Detailfragen, wie von allen Seiten häufig suggeriert wird. Dirk von Gehlen plädiert deshalb für das Akzeptieren der harten Wahrheit: «Zu suggerieren, für eine Lösung des Dilemmas genüge lediglich eine andere Kultur oder ein moralischer Appell, ist unredlich.»
Von Kathrin Passig, Sascha Lobo im Buch Internet - Segen oder Fluch (2012) im Text Die Urheberrechthaber auf Seite  250
Jöran Muuß-MerholzDas Urheberrecht ist in seiner derzeitigen Form nicht bzw. nur in unzureichendem Maße auf die Digitalisierung von Lehr- und Lernmaterial ausgelegt. Gelöst wird dies zurzeit über das Verbot von digitalisiertem Material (Digitalisate). Vor dem Hintergrund einer in der Wissensarbeit allgegenwärtigen Digitalisierung von Inhalten und Werkzeugen ist dieser Zustand für die Gruppe der Lehrenden sehr unbefriedigend.
Von Mirjam Bretschneider, Jöran Muuß-Merholz, Felix Schaumburg im Text Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland (2012)

iconVerwandte Objeke


Aussagen
KB IB clear
Behauptung 59: Urheberrechte sind im Internet besonders gefährdet.
icon
Verwandte Begriffe
(co-word occurance)
Internet und Recht(0.05), Recht(0.05), Zitationsrecht(0.03), Immaterialgüterrecht(0.03)
icon
Verwandte Aussagen
Behauptung 59: Urheberrechte sind im Internet besonders gefährdet.
Kopiergeräte bedrohen das Urheberrecht
Generative Machine-Learning-Systeme verletzen oft das Urheberrecht

iconCoautorInnenlandkarte

Diese Grafik ist nur im SVG-Format verfügbar. Dieses Format wird vom verwendeteten Browser offenbar nicht unterstützt.

Diese SVG-Grafik fensterfüllend anzeigen

iconHäufig erwähnende Personen

iconHäufig co-zitierte Personen

Peter Salden Peter
Salden

iconStatistisches Begriffsnetz  Dies ist eine graphische Darstellung derjenigen Begriffe, die häufig gleichzeitig mit dem Hauptbegriff erwähnt werden (Cozitation).

iconVorträge von Beat mit Bezug

iconEinträge in Beats Blog

iconZitationsgraph (Beta-Test mit vis.js)

iconZeitleiste

icon267 Erwähnungen  Dies ist eine nach Erscheinungsjahr geordnete Liste aller im Biblionetz vorhandenen Werke, die das ausgewählte Thema behandeln.

iconAnderswo finden

iconAnderswo suchen  Auch im Biblionetz finden Sie nicht alles. Aus diesem Grund bietet das Biblionetz bereits ausgefüllte Suchformulare für verschiedene Suchdienste an. Biblionetztreffer werden dabei ausgeschlossen.

iconBiblionetz-History Dies ist eine graphische Darstellung, wann wie viele Verweise von und zu diesem Objekt ins Biblionetz eingetragen wurden und wie oft die Seite abgerufen wurde.