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Beats Biblionetz - Aussagen

Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten

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iconBemerkungen

Technologischer Totalitarismus„Ich habe nichts zu verbergen“ ist somit ein Synonym für „Ich tue, was man von mir verlangt“ und damit eine Bankrotterklärung an die Idee des selbstbestimmten Individuums.
Von Juli Zeh im Buch Technologischer Totalitarismus im Text Schützt den Datenkörper! (2014) auf Seite  31
Technologischer TotalitarismusDabei liegen die Gefahren allumfassender Beobachtung auf der Hand. Wer von allen Seiten angestarrt wird, geht jeder Chance verlustig, sich frei zu entwickeln. Wissen ist Macht, und Wissen über einen Menschen bedeutet Macht über diesen Menschen. Aus dem Vorliegen von Informationen folgen Messbarkeit, Vergleichbarkeit, Regulierbarkeit und Erpressbarkeit.
Von Juli Zeh im Buch Technologischer Totalitarismus im Text Schützt den Datenkörper! (2014) auf Seite  30
Technologischer TotalitarismusWer seine Daten der freien Nutzung überantworten will, macht seine Identität und damit letztlich die Kontrolle darüber, wer er ist und wie er sein Leben führt, zum Objekt im freien Spiel der Kräfte. Er muss naiv darauf vertrauen, dass alle Beteiligten, egal, ob staatliche Institutionen, Wirtschaftskonzerne, Kollegen oder Nachbarn, stets nur sein Bestes im Sinn haben.
Von Juli Zeh im Buch Technologischer Totalitarismus im Text Schützt den Datenkörper! (2014)
Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischen Sinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der über Schuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatte um die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht es schwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quo verändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.
Von Michael Lohmann im Text Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten (2006)
Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten: Das ist der erste Hauptsatz der inneren Sicherheit. Mit diesem Satz begründen Politiker in ganz Europa jede neue Massnahme, jedes neue Gesetz. Von jeder dieser neuen Massnahmen und von jedem dieser neuen Gesetze hängt angeblich die Zukunft der inneren Sicherheit ab: So war und ist es beim biometrischen Personalausweis; bei der zentralen Speicherung von klassischen und digitalisierten Fingerabdrücken; bei der staatlich verordneten Gesichtsvermessung; beim heimlichen Abhören von Wohnungen mit elektronischen Wanzen. Wer nichts zu verbergen hat, der hat ja, angeblich, nichts zu befürchten. Auch nicht bei der heimlichen Überwachung von Telefonen, nicht bei der Rasterfahndung, nicht bei der Videoüberwachung, nicht bei der staatlichen Speicherung von Telefon- und Internetdaten, wie dies in ganz Europa üblich geworden ist. Und auch nicht beim Zugriff des Geheimdienstes auf private Bankkonten, wie dies in Deutschland zur Terrorvorbeugung erlaubt worden ist.
Von Heribert Prantl im Text Der Terrorist als Gesetzgeber (2007)

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